Die Anforderungen an eine IV-Anlehre (Anlehre im Sinne der IV/nur in IV-anerkannten Institutionen), welche die Ausbildungsinstitutionen (z.B. VEBO) an Schulabgänger und Schulabgängerinnen und Schulabgänger von Sonderschulen stellen, sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Sonderschülerinnen und Sonderschülern gelingt es je länger je weniger, eine Attestausbildung (gem. BBG) zu absolvieren. Somit steigt der Bedarf an Plätzen für eine IV-Anlehre, welche aber heute nur in ungenügender Zahl angeboten werden. Ebenfalls fehlen im Kanton Nischenarbeitsplätze in Verwaltungen, Gewerbe und Industrie für Jugendliche zwischen HPS- und Regelklassenniveau. Auch hier stellt die VEBO zu hohe Anforderungen für diese Leistungsgruppe. So bleibt oft nur noch die Platzierung zur Sicherung einer minimalen Tagesstruktur ohne Ausbildungs- und Produktionsanspruch, oder aber ein Ausweichen in ausserkantonale Ausbildungsstätten.
Die oben erwähnte Problematik wirkt sich auch auf den Bedarf an Beschäftigungsplätzen aus. In den nächsten Jahren werden vermehrt jugendliche Sonderschülerinnen und -schüler mit Bedarf nach Beschäftigungsplätzen die Schulen verlassen.
Bereits heute existieren für solche Plätze Wartelisten, was bedeutet, dass es für diese Jugendlichen keine Anschlusslösungen gibt. Dies wiederum führt zwangsläufig zu einem weiteren Rückstau und Verbleib in der HPS während einem 10., 11. oder/und 12. Schuljahr. Dies hat zur Folge, dass damit vermehrt auch Sonderschulplätze geschaffen werden müssen. Diese verlängerte Sonderschulung als Warteraumlösung kann den spezifischen Förderbedarf der Jugendlichen zwischen 16 und 20 Jahren nicht mehr in geeigneter Weise abdecken. Werden in diesem Bereich keine neuen Arbeitsplätze (Beschäftigungsplätze) geschaffen, wird es künftig nicht mehr möglich sein, diese Jugendlichen sinnvoll und rechtzeitig platzieren zu können. So konnte die HPS Olten als Beispiel in den vergangenen Jahren ihre Schulentlassenen mit Beschäftigungsbedarf nur dank (teuren) ausserkantonalen Platzierungen unterbringen.
Aus diesem Grunde stellen wir der Regierung folgende Fragen:
1. Wie viele Ausbildungs- und Beschäftigungsplätze stehen für behinderte Jugendliche im Kanton Graubünden zur Verfügung?
2. Arbeitet der Kanton Graubünden mit Institutionen/Firmen bezüglich ausserkantonalen Platzierungen zusammen und wie hoch sind die Kosten?
3. Gedenkt die Regierung, Massnahmen zu treffen und Gefässe zu schaffen, damit diesen Jugendlichen vermehrt Ausbildungs- und Beschäftigungsplätze zur Verfügung gestellt werden können?
Chur, 10. Februar 2009
Gartmann-Albin, Dermont, Arquint, Baselgia-Brunner, Berther (Sedrun), Bezzola (Samedan), Bischoff, Blumenthal, Bondolfi, Bucher-Brini, Bundi, Campell, Candinas, Casparis-Nigg, Casutt, Caviezel (Pitasch), Caviezel-Sutter (Thusis), Christoffel-Casty, Darms-Landolt, Fasani, Feltscher, Frigg-Walt, Geisseler, Hartmann (Chur), Jaag, Jäger, Jenny, Keller, Kessler, Kleis-Kümin, Krättli-Lori, Kunz, Menge, Meyer Persili (Chur), Meyer-Grass (Klosters Dorf), Noi-Togni, Parolini, Perl, Peyer, Pfäffli, Pfenninger, Pfiffner-Bearth, Plozza, Quinter, Tenchio, Thöny, Thurner-Steier, Toschini, Troncana-Sauer, Valär, Furrer-Cabalzar, Locher Benguerel
Session: 10.02.2009
Vorstoss: dt Anfrage