Mit der Revision des eidgenössischen Waffengesetzes (WG), in Kraft seit 12. Dezember 2008, sind für die schweizerische Bevölkerung neue Melde- und Bewilligungspflichten geschaffen worden. Davon ist auch betroffen, wer bereits vor dem Inkrafttreten der Gesetzesrevision im Besitz einer Schusswaffe gewesen ist. Der Besitz von Feuerwaffen ist - von wenigen Ausnahmen abgesehen (vgl. v.a. die Ausnahmen gemäss Art. 42a Abs. 2 WG) - innerhalb eines Jahres der kantonalen Meldestelle anzumelden.
Nach Art. 31a WG sind die Kantone neu verpflichtet, u.a. Waffen und Munition, an denen der Besitzer kein Interesse mehr hat und die er abgeben möchte, gebührenfrei entgegenzunehmen.
Es ist heute nicht bekannt, wie viele Waffen in Schweizer Haushalten vorhanden sind. Schätzungen des Bundes gehen von ca. 2.3 Millionen Schusswaffen aus, davon 1.6 Millionen ehemalige Ordonanzwaffen. Die meisten dieser Waffen sind nirgends registriert. Teilweise wurden Waffen und Munition vererbt und werden nun mangels Kenntnissen über eine Entsorgungsmöglichkeit weiterhin gelagert, obwohl man diese gerne loswerden möchte.
Mit einer Kampagne für die freiwillige Rückgabe von Schusswaffen und Munition und durch die Einrichtung von dezentral auf die Regionen verteilten Abgabestellen könnte eine grosse Zahl von Schusswaffen und Munition aus dem Verkehr gezogen und durch den Kanton fachgerecht entsorgt werden. Dies trägt mit dazu bei, dass solche Waffen und Munition, an denen der Besitzer kein Interesse mehr hat, nicht missbraucht werden oder in falsche Hände gelangen (bspw. bei Wohnungsauflösungen oder Einbruchdiebstählen). Die Möglichkeit, eine nicht mehr benötigte Waffe samt Munition unkompliziert und gebührenfrei abgeben zu können, reduziert ausserdem sowohl beim Besitzer als auch beim Staat unnötige Bürokratie.
Die Unterzeichnenden fordern die Regierung daher auf:
1. Die Regierung soll regionale Meldestellen bezeichnen, wo die Bündner Bevölkerung innerhalb der gesetzlichen Meldefrist bis zum 12. Dezember 2009 ihre Waffen und Munition, die sie nicht mehr benötigt und an deren Besitz sie kein Interesse mehr hat, freiwillig abgeben kann.
2. Die Regierung soll diese regionale Einsammelaktion für die freiwillige Abgabe von Waffen und Munition während des Jahres 2009 öffentlich bekannt machen.
3. Die Regierung soll der Bündner Bevölkerung auch während der Folgejahre periodisch die Möglichkeit bekannt machen, dass nicht mehr benötigte Waffen und Munition dem Kanton freiwillig abgegeben werden könne. Gleichzeitig soll die Regierung den Gemeinden entsprechende Merkblätter zur Verfügung stellen.
Chur, 10. Februar 2009
Cavigelli, Baselgia-Brunner, Barandun, Arquint, Augustin, Berther (Sedrun), Bezzola (Samedan), Blumenthal, Bucher-Brini, Buchli, Candinas, Casparis-Nigg, Casutt, Caviezel (Pitasch), Christoffel-Casty, Clavadetscher, Darms-Landolt, Dermont, Fallet, Felix, Feltscher, Florin-Caluori, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Hartmann (Chur), Jäger, Jenny, Kessler, Kollegger, Menge, Mengotti, Meyer Persili (Chur), Niederer, Nigg, Noi-Togni, Parpan, Peyer, Pfenninger, Pfiffner-Bearth, Quinter, Thomann, Thöny, Thurner-Steier, Trepp, Troncana-Sauer, Tuor, Valär, Locher Benguerel
Session: 10.02.2009
Vorstoss: dt Auftrag