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Session: 21.04.2009
Das Bundesgesetz über die direkten Steuern1 ermöglicht wohlhabenden Personen die Besteuerung nach Aufwand, sofern diese in der Schweiz wohnhaft sind und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Ausländischen Staatsangehörigen steht dieses Recht zeitlich unbeschränkt zu. Schweizer Staatsangehörige, die erstmals oder wieder in der Schweiz Wohnsitz oder Aufenthalt nehmen, können während der laufenden Steuerperiode ebenfalls diese Steuerart beanspruchen.

Die Pauschalbesteuerung existiert bereits seit mehr als siebzig Jahren. Sie entspringt dem Bedürfnis nach Vereinfachung angesichts praktischer Schwierigkeiten, die Höhe verschiedener ausländischer Einkommen oder Vermögen korrekt zu ermitteln. Einkünfte, die diese Personen im Ausland erzielen, werden dort nach den dortigen Gesetzen besteuert.

Durch die erst vor Kurzem erfolgte Abschaffung der Pauschalbesteuerung im Kanton Zürich wurde die Diskussion um die Pauschalbesteuerung wieder stark ins Zentrum gerückt.

Hauptkritikpunkte sind einerseits, dass Pauschalbesteuerte im Verhältnis zu ihren finanziellen Möglichkeiten zu wenig Steuern bezahlten und andererseits, dass sie gegenüber dem Schweizer Steuerpflichtigen in der gleichen Situation bevorzugt würden.

Da auch in Graubünden pauschalbesteuerte Personen wohnhaft sind, stellen sich in diesem Zusammenhang und auch im Lichte der Einreichung einer Standesinitiative des Kantons St. Gallen, welche die Abschaffung der Pauschalbesteuerung für die ganze Schweiz fordert, folgende Fragen an die Regierung:

1. Wie beurteilt die Regierung die volkswirtschaftliche/touristische Bedeutung der Pauschalbesteuerung für den Kanton Graubünden

2. Wie viele pauschalbesteuerte Personen leben in Graubünden

3. Wie hoch sind die Steuereinkünfte aus diesem Personenkreis

4. Wie hoch sind die durchschnittlichen Steuereinnahmen pro pauschal besteuerte Person in Graubünden

5. Wie hoch sind die durchschnittlichen Steuereinnahmen pro ordentliche natürliche steuerpflichtige Person in Graubünden

6. Gibt es Erhebungen, ob und wie sich pauschalbesteuerte Personen gemeinnützig betätigen (Stiftungen, Kultur, usw.)?

7. Gibt es Erhebungen, in welchem Umfang von ihnen Dienstleistungen in Anspruch genommen und Investitionen getätigt werden?

Chur, 21. April 2009

Kessler, Jeker, Sax, Barandun, Berther (Sedrun), Bezzola (Samedan), Bezzola (Zernez), Bleiker, Buchli, Bühler-Flury, Bundi, Butzerin, Cahannes Renggli, Casparis-Nigg, Casty, Cavigelli, Christoffel-Casty, Claus, Clavadetscher, Conrad, Dermont, Donatsch, Fasani, Federspiel, Felix, Feltscher, Geisseler, Giovanoli, Hartmann (Chur), Hartmann (Champfèr), Jenny, Kleis-Kümin, Koch, Kollegger, Krättli-Lori, Kunz, Loepfe, Mani-Heldstab, Marti, Meyer-Grass (Klosters Dorf), Michel (Davos Monstein), Nick, Nigg, Parolini, Pedrini, Pfäffli, Portner, Quinter, Ragettli, Ratti, Rizzi, Stiffler, Stoffel, Thomann, Thurner-Steier, Toschini, Valär, Vetsch (Klosters Dorf), Vetsch (Pragg-Jenaz), Wettstein, Zanetti, Casutt-Derungs (Falera), Furrer-Cabalzar, Gunzinger

Session: 21.04.2009
Vorstoss: dt Anfrage

Antwort der Regierung

Die Regierung ist für eine Beibehaltung der Pauschalbesteuerung. Diese dient dem Tourismusstandort Graubünden und stellt ein wichtiges Argument für die Wohnsitznahme von ausländischen Feriengästen dar. Die in der Anfrage gestellten Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Die pauschalbesteuerten Personen haben für Graubünden eine beachtliche volkswirtschaftliche und touristische Bedeutung. Sie sind in verschiedenen Tourismusregionen Teil des Motors, der die regionalen Volkswirtschaften am Laufen hält. Sie haben gerade in den Nobelkurorten eine starke Anziehungskraft und steigern die Attraktivität des Ortes. Sie beleben auch sowohl den Investitionsgüter- als auch den Konsummarkt spürbar.

2. Aktuell (Stand Ende Mai 2009) leben in Graubünden 264 pauschalbesteuerte Personen, wobei Ehepaare und mit diesen besteuerte minderjährige Kinder hier nur als eine Person erfasst werden.

3. Im Steuerjahr 2008 haben die damals 258 Steuerpflichtigen eine Steuerleistung von insgesamt Fr. 28.3 Mio. erbracht (Bund = Fr. 7.9 Mio; Kanton = 11.1 Mio; Gemeinden = 9.3 Mio.).

4. Die durchschnittlichen Steuereinnahmen der pauschalbesteuerten Personen belaufen sich für die Kantonssteuer auf rund Fr. 43'000.-- und für alle drei Steuerhoheiten auf Fr. 109'700.--.

5. Die durchschnittlichen Steuereinnahmen der ordentlich besteuerten natürlichen Personen mit Wohnsitz im Kanton belaufen sich für die Kantonssteuern auf rund Fr. 3'400.--. Für die Beschränktsteuerpflichtigen (Personen mit Zweitwohnung im Kanton) wären es rund Fr. 850.--. Die Zahlen basieren auf den Steuerjahren 2006 und 2007, weil für das Steuerjahr 2008 noch nicht genügend Steuerpflichtige definitiv veranlagt worden sind.

6. Es gibt keine Erhebungen über das gemeinnützige Engagement der pauschalbesteuerten Personen. Es gibt aber verschiedene Pauschalbesteuerte, die sich kulturell betätigen oder über Stiftungen Einrichtungen im Kanton Graubünden unterstützen.

7. Es gibt keine Erhebungen über die in Anspruch genommenen Dienstleistungen oder die getätigten Investitionen. Das Investitionsvolumen der Pauschalbesteuerten ist beachtlich und für den Tourismuskanton Graubünden von grosser Bedeutung. Aus Gründen des Steuergeheimnisses können dazu aber keine detaillierteren Angaben gemacht werden.

Datum: 15. Juni 2009