Das Bundesgesetz über die direkten Steuern1 ermöglicht wohlhabenden Personen die Besteuerung nach Aufwand, sofern diese in der Schweiz wohnhaft sind und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Ausländischen Staatsangehörigen steht dieses Recht zeitlich unbeschränkt zu. Schweizer Staatsangehörige, die erstmals oder wieder in der Schweiz Wohnsitz oder Aufenthalt nehmen, können während der laufenden Steuerperiode ebenfalls diese Steuerart beanspruchen.
Die Pauschalbesteuerung existiert bereits seit mehr als siebzig Jahren. Sie entspringt dem Bedürfnis nach Vereinfachung angesichts praktischer Schwierigkeiten, die Höhe verschiedener ausländischer Einkommen oder Vermögen korrekt zu ermitteln. Einkünfte, die diese Personen im Ausland erzielen, werden dort nach den dortigen Gesetzen besteuert.
Durch die erst vor Kurzem erfolgte Abschaffung der Pauschalbesteuerung im Kanton Zürich wurde die Diskussion um die Pauschalbesteuerung wieder stark ins Zentrum gerückt.
Hauptkritikpunkte sind einerseits, dass Pauschalbesteuerte im Verhältnis zu ihren finanziellen Möglichkeiten zu wenig Steuern bezahlten und andererseits, dass sie gegenüber dem Schweizer Steuerpflichtigen in der gleichen Situation bevorzugt würden.
Da auch in Graubünden pauschalbesteuerte Personen wohnhaft sind, stellen sich in diesem Zusammenhang und auch im Lichte der Einreichung einer Standesinitiative des Kantons St. Gallen, welche die Abschaffung der Pauschalbesteuerung für die ganze Schweiz fordert, folgende Fragen an die Regierung:
1. Wie beurteilt die Regierung die volkswirtschaftliche/touristische Bedeutung der Pauschalbesteuerung für den Kanton Graubünden
2. Wie viele pauschalbesteuerte Personen leben in Graubünden
3. Wie hoch sind die Steuereinkünfte aus diesem Personenkreis
4. Wie hoch sind die durchschnittlichen Steuereinnahmen pro pauschal besteuerte Person in Graubünden
5. Wie hoch sind die durchschnittlichen Steuereinnahmen pro ordentliche natürliche steuerpflichtige Person in Graubünden
6. Gibt es Erhebungen, ob und wie sich pauschalbesteuerte Personen gemeinnützig betätigen (Stiftungen, Kultur, usw.)?
7. Gibt es Erhebungen, in welchem Umfang von ihnen Dienstleistungen in Anspruch genommen und Investitionen getätigt werden?
Chur, 21. April 2009
Kessler, Jeker, Sax, Barandun, Berther (Sedrun), Bezzola (Samedan), Bezzola (Zernez), Bleiker, Buchli, Bühler-Flury, Bundi, Butzerin, Cahannes Renggli, Casparis-Nigg, Casty, Cavigelli, Christoffel-Casty, Claus, Clavadetscher, Conrad, Dermont, Donatsch, Fasani, Federspiel, Felix, Feltscher, Geisseler, Giovanoli, Hartmann (Chur), Hartmann (Champfèr), Jenny, Kleis-Kümin, Koch, Kollegger, Krättli-Lori, Kunz, Loepfe, Mani-Heldstab, Marti, Meyer-Grass (Klosters Dorf), Michel (Davos Monstein), Nick, Nigg, Parolini, Pedrini, Pfäffli, Portner, Quinter, Ragettli, Ratti, Rizzi, Stiffler, Stoffel, Thomann, Thurner-Steier, Toschini, Valär, Vetsch (Klosters Dorf), Vetsch (Pragg-Jenaz), Wettstein, Zanetti, Casutt-Derungs (Falera), Furrer-Cabalzar, Gunzinger
Session: 21.04.2009
Vorstoss: dt Anfrage