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Session: 21.04.2009
Die Schweizer Bevölkerung wurde durch Vorfälle in einem Zürcher Altersheim aufgeschreckt, bei denen massive physische und psychische Gewalt an alten Menschen ausgeübt worden war.

In zahlreichen Berichten wird als Begründung der Übergriffe die Überforderung des Pflegepersonals am Arbeitsplatz angeführt. Dabei wird auch erwähnt, dass immer mehr Pflegende selbst Opfer von Gewalt werden.

Die vergangenen Ereignisse lassen aufhorchen. Die Regierung wird deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:

1. Gibt es Untersuchungen und Zahlen zum Ausmass von Gewalt an alten Menschen in unserem Kanton? Wenn ja, welche?

2. Teilt die Regierung die Annahme, dass Überforderung des Pflegepersonals ein Hauptgrund für Aufkommen von Gewalt ist? Gibt es Hinweise auf eine Überforderung des Personals in den entsprechenden Institutionen in unserem Kanton, welche zu solch erschreckenden Handlungen führen könnten?

3. Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es zur Gewalt an Pflegenden?

4. Sind die Angestellten in den betroffenen Institutionen über das Thema genügend informiert?

5. In welchen Bereichen sieht die Regierung Handlungsbedarf beim Thema "Gewalt in Alters- und Pflegeheimen"?

Chur, 21. April 2009

Menge, Bucher-Brini, Arquint, Baselgia-Brunner, Bondolfi, Brüesch, Florin-Caluori, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Jaag, Jäger, Jenny, Meyer Persili (Chur), Noi-Togni, Peyer, Pfenninger, Pfiffner-Bearth, Portner, Quinter, Tenchio, Thöny, Trepp, Locher Benguerel, Michel (Chur)

Session: 21.04.2009
Vorstoss: dt Anfrage

Antwort der Regierung

Die Ursachen, die zu Gewalt und Machtausübung in Alters- und Pflegeheimen führen können, sind vielfältig. Genaue Zahlen bezüglich Gewalt an alten Menschen in Langzeitinstitutionen fehlen nicht nur in unserem Kanton. Geschätzt wird, dass zwischen zwei und zehn Prozent der betagten Menschen von Übergriffen durch Pflegende oder Angehörige betroffen sind.

Gemäss dem Gesundheitsgesetz unterliegen Angebote zur Pflege und Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Menschen im Kanton einer Bewilligungspflicht. In der Verordnung zum Gesundheitsgesetz werden den Betrieben detailliert entsprechend der Betreuungsbedürftigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner Vorgaben bezüglich Anzahl und Ausbildung der im Betrieb tätigen Mitarbeitenden gemacht. Die Vorgabe, dass rund um die Uhr Fachpersonal des Fachbereichs Pflege und Betreuung anwesend sein muss, gewährleistet die Unterstützung und Begleitung des Assistenzpersonals. Im Rahmen des Qualitätsstandards „Machtausübung / Gewalt von Personal gegenüber Bewohnerinnen und Bewohnern“, dessen Erfüllungsgrad dem Gesundheitsamt jährlich nachgewiesen werden muss, haben sich die Institutionen unter anderem mit den Ursachen, die zu Gewalt führen können, der Prävention und den möglichen Angeboten zur Verhinderung von Gewalt und Machtausübung auseinanderzusetzen.

Die Regierung beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:

1. Im Kanton Graubünden wurden bisher keine Erhebungen oder Untersuchungen zum Ausmass von Gewalt an betagten Menschen durchgeführt. Erhebungen oder Untersuchungen zum Thema Gewalt wären selbst dann nicht aussagekräftig, wenn der Begriff der Gewalt präzise definiert wird, weil auch bei einer umfassenden Erhebung eine hohe Dunkelziffer bestehen bleiben würde.

2. Im Grundsatz ja. Die Regierung hat im Bewusstsein dieser Gefahr den Alters- und Pflegeheimen in personeller Hinsicht in der Verordnung zum Gesundheitsgesetz qualitative und quantitative Vorgaben gemacht, die durch ihren präventiven Charakter die Überforderung des Personals verhindern sollen. Sie ist sich dabei bewusst, dass genügend und gut ausgebildetes Personal keine absolute Sicherheit darstellt.
Der Regierung liegen keine Hinweise auf eine Überforderung des Pflegepersonals in den Alters- und Pflegeheimen im Kanton vor.

3. Es liegen keine fundierten Erkenntnisse und Erfahrungen zur Gewalt an Pflegenden vor. Es zeigt sich aber, dass sich immer wieder Pflegende bei ihren Vorgesetzten melden oder an Beratungsstellen wenden, wenn ihnen gegenüber Gewalt ausgeübt wird oder sie Opfer von Gewalt werden. Gewalt an Pflegenden kann dazu führen, dass sich diese entschliessen, aus dem Beruf auszusteigen.

4. Ja. Auf Grund des eingangs und in der Antwort 2 beschriebenen prozessorientierten Qualitätsstandards kann davon ausgegangen werden, dass die Problematik Gewalt und Macht in den Alters- und Pflegeheimen genügend thematisiert wird.

5. Die Regierung sieht keinen über die bisher ergriffenen Massnahmen hinaus gehenden Handlungsbedarf.

Datum: 29. Juni 2009