Akutspitäler sind heute von einem grossen Problem betroffen: Aufgrund der vergangenheitsbezogenen Finanzierung (Tarifberechnung basierend auf 2 Jahre alten Daten) entsteht immer dann eine Finanzierungslücke, wenn Innovationen bei der Akutversorgung von Patienten auf den Markt treten. Besonders deutlich zeigt sich dieses Problem bei neuen Implantaten oder neuen Medikamenten, die ein Mehrfaches ihrer Vorgängerprodukte kosten. So beträgt beispielsweise der Preis für die neueste Generation von Herzschrittmachern ca. CHF 50'000 pro Stück, während die alten Herzschrittmacher nur ca. CHF 14'000 kosteten.
Im Finanzierungssystem der Krankenkassen (PLT-Modell) werden Implantate separat finanziert. Sobald also die neuen Implantate zulasten der obligatorischen Krankenversicherung durch die Bundesbehörden freigegeben worden sind, so ist für den Teil, den die Krankenkassen finanzieren (knapp die Hälfte), das Problem gelöst, indem eben bereits auch die Innovation bezahlt ist. Im Finanzierungssystem der öffentlichen Hand hingegen wird die Abgeltung der neuen Implantate erst nach zwei Jahren in die Berechnung der Fallpauschalen einfliessen.
Den Patienten und Hausärzten sind Neuerungen jeweils bestens bekannt. Von den Akutspitälern im Kanton wird deshalb erwartet, dass diese Innovationen auch unmittelbar den Bündner Patienten zu Gute kommen. Dies wiederum ist für die Akutspitäler in Graubünden mit hohen, durch den Kanton nicht gedeckten Mehrkosten verbunden. Würden die Akutspitäler in solchen Fällen ihre Patienten in eine ausserkantonale Institution überweisen, könnten diese Mehrkosten in den kantonalen Spitälern eingespart werden. In diesen Fällen müsste jedoch der Kanton nicht nur die durch Innovationen verursachten Mehrkosten automatisch übernehmen, vielmehr müsste er gleichzeitig auch noch die Kosten für die stationären ausserkantonalen Spitalaufenthalte finanzieren.
Die Situation ist paradox, macht volkswirtschaftlich keinen Sinn und birgt die Gefahr in sich, dass der Kanton Graubünden bei Innovationen ins Hintertreffen der medizinischen Entwicklung geraten könnte. Dies kann für die Patienten in unserem Kanton von grossem Nachteil sein.
Gleichzeitig kennt das kantonale Krankenpflegegesetz unter Art. 21d ‚Innovationsbeiträge’ aber einen Artikel, der es ermöglicht, neue Modelle für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege und Betreuung von Langzeitpatienten sowie von betagten Patienten während einer befristeten Versuchsphase zu finanzieren. Leider gilt dieser Artikel nur für Langzeitpatienten und betagte Personen.
Vor diesem Hintergrund wird die Regierung deshalb beauftragt, das kantonale Krankenpflegegesetz (KPG) durch einen Innovationsartikel für Akutspitäler zu ergänzen.
Chur, 22. April 2009
Pfäffli, Cahannes Renggli, Hardegger, Arquint, Barandun, Berni, Bezzola (Samedan), Bezzola (Zernez), Blumenthal, Brantschen, Brüesch, Buchli, Bühler-Flury, Campell, Casparis-Nigg, Casty, Casutt (Falera), Caviezel (Pitasch), Cavigelli, Claus, Clavadetscher, Conrad, Dermont, Donatsch, Federspiel, Feltscher, Giovanoli, Hartmann (Chur), Hartmann (Champfèr), Jeker, Jenny, Kessler, Koch, Kollegger, Kunz, Märchy-Michel, Marti, Mengotti, Meyer-Grass (Klosters Dorf), Michel (Davos Monstein), Nick, Noi-Togni, Parolini, Pedrini, Peer, Perl, Portner, Ragettli, Ratti, Rizzi, Tenchio, Thomann, Thurner-Steier, Toschini, Trepp, Troncana-Sauer, Valär, Vetsch (Klosters Dorf), Vetsch (Pragg-Jenaz), Wettstein, Furrer-Cabalzar, Gunzinger, Michel (Chur)
Session: 22.04.2009
Vorstoss: dt Auftrag