Das Bundesamt für Gesundheit schätzt, dass Radon jährlich etwa 200 bis 300 Todesfälle in der Schweiz verursacht. Radon gilt als zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Es ist gemessen an der Zahl der jährlichen Todesfälle deutlich gefährlicher einzuschätzen als Aids und etwa ähnlich problematisch wie Hautkrebs oder Alkoholismus. Rund 15'000 Personen leben schweizweit in Wohngebäuden mit überschrittenem Grenzwert. Wohngebäude mit hoher Radonbelastung treten vor allem im Alpenraum und im Jura auf. Der Kanton Graubünden ist neben den Kantonen Tessin und Neuenburg eine der am meisten gefährdeten Regionen.
Nach der eidgenössischen Strahlenschutzverordnung (StSV) vom 22. Juni 1994 Art. 115 bestimmen die Kantone die Gebiete mit erhöhten Radongaskonzentrationen (Radongebiete) und führen dazu eine genügende Zahl von Messungen durch. Der Kanton Graubünden hat im 2005 publizierten Bericht „Radon in Graubünden“ die Radongebiete bezeichnet. Demnach sind 67 Gemeinden als Radongebiete einzustufen. Sie befinden sich vorwiegend in der Surselva sowie in Mittel- und Südbünden. Bis heute wurden rund 190 Wohngebäude mit Werten über dem Grenzwert entdeckt. 20 Prozent davon sind saniert worden.
Neben der Bestimmung der Radongebiete sollen die Kantone gemäss Art. 116 StSV auch die in Radongebieten zu treffenden Sanierungsmassnahmen für Räume festlegen, in denen der Grenzwert überschritten wird. Die Sanierungsmassnahmen müssen 20 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung, d.h. bis im Jahre 2014, durchgeführt sein.
In den Kantonen Tessin und Neuenburg sind in den letzten Jahren mit grossem Aufwand flächendeckende Messkampagnen in Radongebieten durchgeführt worden. Diese Kampagnen haben zum Ziel, möglichst alle Gebäude mit überschrittenem Grenzwert zu finden und zu sanieren. Die Messgeräte wurden den Gebäudeeigentümern in der Regel gratis zur Verfügung gestellt.
Im Kanton Graubünden besteht aufgrund des erhöhten regionalen Risikos ebenfalls ein grosses Bedürfnis nach flächendeckenden Messungen in Radongebieten. Die in den Radongebieten wohnhaften Personen sind jedoch kaum über das Radonproblem informiert und wissen insbesondere nicht, ob sie in einem Gebäude mit überschrittenem Grenzwert wohnen und somit ein erhöhtes Lungenkrebsrisiko eingehen.
In diesem Zusammenhang stellen die Unterzeichnenden folgende Fragen:
1. Wie wird die in den Radongebieten ansässige Bevölkerung über das Radonproblem informiert?
2. Wie stellt die Regierung sicher, dass alle Wohngebäude in Radongebieten hinsichtlich Radon gemessen werden?
3. Kann die Bündner Bevölkerung in Radongebieten ebenfalls von Gratismessungen profitieren?
4. Wie will die Regierung das Ziel gemäss Art. 116 StSV erreichen, bis im Jahre 2014 alle Gebäude mit überschrittenem Grenzwert zu sanieren?
5. Wie wird im Kanton Graubünden garantiert, dass bei neuen Gebäuden keine Radonprobleme mehr auftreten?
6. Wie sind die Auswirkungen auf den Tourismus zu beurteilen, wenn touristisch bedeutsame Destinationen wie Flims, Davos, Disentis/Mustér oder Pontresina als Radongebiete eingestuft sind?
Chur, 22. April 2009
Thöny, Berther (Sedrun), Troncana-Sauer, Arquint, Baselgia-Brunner, Berni, Blumenthal, Brüesch, Bucher-Brini, Casutt (Falera), Conrad, Florin-Caluori, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Giovanoli, Jaag, Jäger, Jenny, Kleis-Kümin, Koch, Menge, Meyer Persili (Chur), Meyer-Grass (Klosters Dorf), Nigg, Noi-Togni, Pedrini, Perl, Peyer, Pfenninger, Pfiffner-Bearth, Portner, Tenchio, Thurner-Steier, Trepp, Wettstein, Locher Benguerel
Session: 22.04.2009
Vorstoss: dt Anfrage