Die in dieser Parlamentssession geführte Debatte über den neuen Finanzausgleich hat erneut Fragen betreffend Aufnahmeprüfungen in die Mittelschule unseres Kantons aufgeworfen und diesbezüglich zu Verwirrung unter den Parlamentarien geführt. Ich stelle fest, dass dies eine Diskussion ist, welche im Parlament immer wieder geführt wird und seit mindestens fünf Jahren von dem im Jahr 2003 offiziell eingeführten und dann wieder aufgehobenen Numerus Clausus, zu den Umsetzungsfehlern in den folgenden Jahren bis zu den plötzlichen Veränderungen reicht, welche – neben der Tatsache, dass sie Gegenstand einer Frage anlässlich der Fragestunde waren – die Einreichung von zwei parlamentarischen Vorstössen zur Folge hatten, welche in der Februarsession 2009 behandelt wurden. Als Beweis dafür, dass die Sorgen, welche die Parlamentarierinnen und Parlamentarier in den im Grossen Rat behandelten Vorstössen ausgedrückt haben, alles andere als unbegründet waren, steht heute die Tatsache, dass verschiedene Kandidatinnen und Kandidaten die Aufnahmeprüfung nicht bestanden haben (allein im Moesano 9 von 12) und dass die Rekurse gegen diese Ergebnisse immer noch beim Verwaltungsgericht hängig sind.
Es überrascht mich, dass Jugendliche aus dem Moesano, welche bestens vorbereitet waren und zuvor sehr gute schulische Leistungen erzielt hatten, die Prüfung nicht bestanden haben. Die Erfahrung zeigt, dass die Jugendlichen, welche die Aufnahmeprüfung für das Gymnasium in Graubünden nicht bestehen, später im Tessin sehr gute Schüler sind. Dies kann durchaus auch positiv sein, man muss sich dann aber fragen, weshalb an der Kantonsschule in Chur eine italienische Abteilung geführt werden muss und weshalb man in Italienischbünden über "classi preliceali" (Progymnasialklassen) verfügen muss, welche die Schülerinnen und Schüler spezifisch für die Mittelschule in unserer Kantonshauptstadt ausbilden.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1) Was schlägt die Regierung zur Verbesserung dieser entmutigenden Situation vor?
2) Hat sich die Regierung schon überlegt, ob die Aufhebung der Aufnahmeprüfung – eine in anderen Kantonen unbestrittene Praxis – eine Option wäre?
3) Ist die Regierung nicht der Meinung, dass, wenn man diese Situation nicht behebt, immer weniger Jugendliche ins kantonale Gymnasium eintreten werden (unter anderem aufgrund einer gewissen Entmutigung) und somit die seit Jahren an unserem Gymnasium geführte italienische Abteilung gefährdet wird?
4) Wie viel Prozent der Bündner Jugendlichen, welche die Maturität erlangt haben, besuchen nun eine Universität?
5) Glaubt die Regierung, dass es erstrebenswert ist, Akademiker aus dem Ausland zu rekrutieren (siehe Ärzte in den Spitälern und in den psychiatrischen Anstalten des Kantons) und damit die gymnasiale und folglich die akademische Ausbildung der in unserem Kanton wohnhaften Jugendlichen zu benachteiligen, um nicht zu sagen zu verhindern?
Chur, 23. April 2009
Noi-Togni
Session: 23.04.2009
Vorstoss: dt Anfrage