In der leidigen Angelegenheit Waldau stellen sich einige staatspolitisch nicht ganz
unbedeutende Fragen an die verschiedenen verantwortlichen Instanzen.
1. Wie erklärt die hohe Regierung ihren Wortbruch (gemäss Zeitungsartikel), keine
Anzeige gegen die Waldaubesucher zu erstatten?
2. Was gab es zur Zeit des stattgefundenen Apéros für gesetzliche Grundlagen für
ein Besuchsverbot auf dem Areal Waldau? Ist die heutige Situation anders oder trifft die
Aussage von Jonas Montani, Sprecher des Bundesamtes für Migration weiterhin zu,
dass ein Besuchsrecht nicht verwehrt werden darf, da dazu eine gesetzliche Grundlage
nicht existiert?
3. Ist die Regierung bereit, das vorverurteilende Formular der Kantonspolizei
abzuändern, in dem es heisst: Täter xy etc.? Man könnte zum Beispiel, nur so als
hilfreiche Anregung, schreiben: Angeschuldigter respektive Angeschuldigte.
4. Ohne irgendwelche Bemühungen der Abdeckung von Namen habe ich das
Protokoll der Anzeige der KP, inklusive Stempel der Staatsanwaltschaft vom 19.12.08
vom noch amtierenden Kreispräsidenten Knobel erhalten, in dem alle meine von der
Polizei willkürlich herausgepflückten sog. „MittäterInnen“ mitsamt ihren Berufen und den
Namen ihrer Eltern und Ehefrauen aufgeführt wurden.
Was geht es mich an, wer alles überhaupt von der Polizei einvernommen wurde? Was
geht es mich an, wie die Mütter und Väter meiner sog. „MittäterInnen“ heissen?
Hier wurden in unverschämter, unprofessioneller Art und Weise rudimentäre
datenschutzrelevante Informationen an nichtberechtigte Menschen von einer offiziellen
Behörde herausgegeben.
Was sagt die Regierung, was sagt die Staatsanwaltschaft, was sagt der
Datenschutzbeauftragte zu solchen eklatanten Gesetzesverletzungen der öffentlichen
Hand?
5. Nach welchen Kriterien hat die KP die sechs eines Offizialdeliktes angeklagten
Menschen herausgepflückt? Etliche Leute, deren Namen durch die KP ebenfalls
aufgenommen wurden, haben das Gelände viel später als die Angeklagten, einige sogar
als letzte verlassen.
6. Wer ist für oben genannte Punkte, wie auch betreffend den Falschaussagen der
Kantonspolizei zuständig, Anklage zu erheben?
7. Ist die Regierung bereit, in dieser Angelegenheit eine unabhängige, das heisst
mit ausserkantonalen Fachleuten besetzte Untersuchung einzuleiten und unverzüglich
die heute schon möglichen Korrekturen einzuleiten?
8. Ist die Regierung bereit, die Hintermänner dieser unprofessionellen Aktion, die
kaum zu mehr als zur Einschüchterung von einigen ApéroteilnehmerInnen diente, zur
Verantwortung zu ziehen?
Auf Wunsch können Regierung, Grossrätinnen und Grossräte beim Anfragesteller zur
Orientierung des Sachverhaltes in chronologischer Reihenfolge folgende Akten
bestellen: Anzeige der Kantonspolizei (KP), Protokoll der Einvernahme durch die KP
(Abdeckung der Namen durch den Schreibenden), Briefe an die Staatsanwaltschaft, den
Kreispräsidenten Knobel mit den entsprechenden Antworten, das Urteil des
Kreispräsidenten und einen Zeitungsartikel mit der Überschrift „Keine Anzeige gegen
Waldau-Besucher“.
Poschiavo, 16. Juni 2009
Trepp, Peyer, Baselgia-Brunner, Arquint, Bucher-Brini, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Jaag,
Jäger, Menge, Pfiffner-Bearth, Thöny, Locher Benguerel, Zurfluh
Session: 16.06.2009
Vorstoss: dt Anfrage