Bis heute kennt der Kanton Graubünden noch keine Regelung über die Offenlegung der Parteifinanzen. Dieser Umstand schmälert das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik und stellt einen Mangel in unserer Demokratie dar.
Für die Öffentlichkeit in unserem Kanton ist es von zentraler Wichtigkeit, dass sie erfährt, wer mit welchen finanziellen Beiträgen entsprechende Wahl- und Abstimmungskämpfe finanziert. Mehr Transparenz in dieser Frage ist von grosser öffentlicher Bedeutung. Daher ist es grundlegend, dass die Interessenbindungen die durch finanzielle Abhängigkeiten entstehen können, zumindest vor dem Wahltag offen und transparent vorliegen.
Es ist ein normaler demokratischer Prozess, dass Verbände oder Unternehmen mit der Politik im Dialog stehen. Es ist dabei auch natürlich, dass die politischen Prozessteilnehmer ihre Interessen versuchen durchzusetzen. Es geht in diesem Vorstoss nicht darum, irgendwelche Spenden - ohne die der politische Alltag nicht auskommt - zu verbieten. Es geht jedoch darum Transparenz und Offenlegung zu schaffen.
Im Kanton Graubünden regelt das Gesetz über den Grossen Rat in Art. 11, dass dessen Mitglieder ihre Interessenbindungen offen legen müssen. Diese Regelung wurde aus Gründen der Transparenz geschaffen, damit die Öffentlichkeit sich ein Bild darüber machen kann, von welchen Bindungen ein Parlamentsmitglied bei seinen Entscheiden allenfalls beeinflusst wird. Schlussfolgernd scheint es nur logisch, dass auch offen gelegt wird, welchen finanziellen Bindungen Parteien und Fraktionen allenfalls unterliegen und durch welche finanziellen Abhängigkeiten sie in ihrer Entscheidungsfindung unter Umständen beeinflusst werden.
Die Transparenz in der Parteienfinanzierung stellt in der Schweizer Demokratie kein Novum dar. Bis heute ist schon in den Kantonen Tessin und Genf die Offenlegung der Finanzen gesetzlich geregelt. Im Kanton Tessin publizieren die Parteien ihre Spenden ab 10'000 Franken seit 1998 im Protokoll des Grossen Rates. Diese Beispiele zeigen insbesondere auch auf, dass Transparenz und Offenlegung überhaupt nicht zwingend mit einer öffentlichen Parteienfinanzierung zusammenhängen.
Im Kanton Genf ist die Offenlegung der Spenden an die Parteien mit der Parteienfinanzierung kombiniert. Der Kanton Tessin kennt wie der Kanton Graubünden keine direkte Parteienfinanzierung.
Aufgrund der aufgeführten Argumente wird die Regierung eingeladen, folgende gesetzliche Grundlagen zu schaffen:
1. Die im Grossen Rat vertretenen Parteien müssen über ihre Parteifinanzen jährlich einen Rechenschaftsbericht ablegen.
2. Die Parteien müssen ihre Ausgaben und Einnahmen bei den kantonalen und nationalen Abstimmungen und Wahlen offen legen.
Poschiavo, 16. Juni 2009
Zurfluh, Jäger, Peyer, Arquint, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Frigg-Walt, Gartmann- Albin, Jaag, Menge, Meyer Persili (Chur), Pfiffner-Bearth, Thöny, Trepp, Locher Benguerel
Session: 16.06.2009
Vorstoss: dt Auftrag