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Session: 18.06.2009
Ein zentrales Problem vieler Unternehmungen ist in Krisenzeiten die Liquidität.

Mit der Einhaltung der Zahlungsfristen und einer Verkürzung derselben kann die dringend notwendige Liquidität vieler KMU merklich verbessert werden. In einer allgemeinen wirtschaftlichen Krisensituation ist die Sicherstellung der Liquidität überlebenswichtig.

Wenn die Rechnungen durch die öffentliche Hand innert 30 Tagen und nicht nach 60 oder mehr Tagen bezahlt werden, wäre dies eine echte, relativ einfach umsetzbare und rasch wirksame Verbesserung, um den finanziellen Spielraum der Unternehmen in der Bündner Wirtschaft zu erhöhen.

Verzögerte Zahlungen verschärfen die Krise. Zudem haben die Behörden im Bereich der Zahlungsmoral eine Vorbildfunktion, die nicht unterschätzt werden darf.

Deshalb fordern die Unterzeichnenden die Regierung des Kantons Graubünden auf, die Zahlungsfristen grundsätzlich auf 30 Tage festzulegen und die Rechnungen innert 30 Tagen zu begleichen.

Poschiavo, 18. Juni 2009

Nick, Felix, Cavigelli, Bezzola (Samedan), Bezzola (Zernez), Blumenthal, Bucher-Brini, Buchli, Bühler-Flury, Casparis-Nigg, Casutt (Falera), Caviezel (Pitasch), Claus, Clavadetscher, Conrad, Donatsch, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Hartmann (Chur), Hartmann (Champfèr), Jaag, Jäger, Jenny, Kessler, Kleis-Kümin, Koch, Kollegger, Krättli-Lori, Kunz, Loepfe, Mengotti, Meyer Persili (Chur), Meyer-Grass (Klosters Dorf), Parolini, Parpan, Peer, Perl, Peyer, Pfäffli, Portner, Ragettli, Rizzi, Sax, Stiffler, Stoffel, Thöny, Thurner-Steier, Toschini, Troncana-Sauer, Valär, Vetsch (Klosters Dorf), Vetsch (Pragg-Jenaz), Wettstein, Candinas (Disentis/Mustér), Furrer-Cabalzar, Gunzinger, Locher Benguerel

Session: 18.06.2009
Vorstoss: dt Auftrag

Antwort der Regierung

1. Die Regierung teilt die Auffassung, dass der Kanton hinsichtlich der rechtzeitigen Begleichung von Rechnungen ein verlässlicher Partner sein muss. Einer Pressemitteilung von Intrum Justitia aus dem Jahr 2009 zufolge bezahlen die staatlichen Behörden in der Schweiz die Rechnungen im Durchschnitt 16 Tage zu spät. Die Finanzkontrolle des Kantons Graubünden stellte demgegenüber anlässlich einer Prüfung im Jahre 2007 fest, dass der Kanton seine Rechnungen in den meisten Fällen zwischen zwei und fünf Tagen nach der vereinbarten Zahlungsfrist bezahlt. Dank organisatorischer Änderungen und der Übernahme der Anweisungskontrolle durch die Finanzverwaltung von der Finanzkontrolle in diesem Jahr konnte die Durchlaufzeit für die Rechnungsbearbeitung nochmals verkürzt und damit verbessert werden. Der Zeitgewinn nach Eingang der Rechnungen bei der Finanzverwaltung beträgt bis zu drei Tagen.

2. Die überwiegende Menge der Rechnungen, welche der Kanton zu bezahlen hat, ist innert 30 Tagen fällig und wird heute innert dieser Frist bezahlt. Im Baubereich (Hoch- und Tiefbau) kommt es jedoch vor, dass die Zahlungsfristen gemäss SIA-Normen vertraglich auf 60 Tage festgelegt werden. Die längere Zahlungsfrist lässt sich damit begründen, dass viele dieser Rechnungen zuerst durch die beauftragten externen Bauleitungen überprüft werden müssen. Anschliessend werden die Rechnungen zur weiteren Bearbeitung, Genehmigung und Verbuchung weitergeleitet. Wie die Praxis zeigt, können in diesen Fällen kürzere Zahlungsfristen auf Grund des heutigen Kontroll-, Genehmigungs- und Zahlungsverfahrens in der Regel nicht eingehalten werden. Jedoch bemüht sich der Kanton auch im Baubereich, Rechnungen nicht erst nach einer Zahlungsfrist von 60 Tagen zu bezahlen; rund 80 Prozent aller Rechnungen werden heute schon vom Tiefbauamt innert 30 Tagen beglichen.

3. Auf Bundesebene ist derzeit eine Arbeitsgruppe mit dem Thema der Zahlungsfristen beschäftigt. Die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) in ihrer Funktion als Vertreterin der öffentlichen Bauherren des Bundes, der Kantone und der Städte prüft in Zusammenarbeit mit dem Dachverband der Schweizer Bauwirtschaft, inwiefern die Fristen für die Bearbeitung von Rechnungen auch bei öffentlichen Bauherren weiter gekürzt werden können. Das Resultat der Abklärungen ist noch ausstehend. Die Regierung strebt jedoch unabhängig davon an, den heutigen Anteil der innert 30 Tagen bezahlten Rechnungen im Baubereich von heute 80 Prozent auf zukünftig 90 Prozent zu erhöhen.

4. Darüber hinaus ist die Regierung zu einer unkomplizierten und sofort wirksamen Massnahme zur Stützung der Wirtschaft bereit. Einerseits hat sie die Dienststellen angewiesen, Rechnungen ohne Verzug an die Finanzverwaltung weiterzuleiten, damit die vereinbarten Zahlungsfristen eingehalten werden können. Andererseits hat sie die Finanzverwaltung beauftragt, die Zahlungen aller Rechnungen sofort auszulösen, sobald die Rechnungsprüfung abgeschlossen ist, also auch dann, wenn die vertraglich vereinbarte Zahlungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Diese Massnahme bewirkt einen Ausfall von Zinserträgen in der Liquiditätsbewirtschaftung und soll deshalb im Sinne einer konjunkturbedingten Massnahme vorerst bis Ende 2010 befristet werden. Die Regierung ist bereit, den Auftrag entgegen zu nehmen.

Datum: 4. September 2009