Gemäss Bericht in der Südostschweiz vom 18.6.2009 haben im Kanton Graubünden 8 landwirtschaftliche Betriebe ihre Tiere nicht gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen. Sie haben mit einer Busse von bis zu 20‘000.-- CHF zu rechnen.
Die Blauzungenkrankheit ist eine Krankheit, welche in der Regel für Tiere der Rindergattung nicht tödlich verläuft und einen nicht allzu hohen wirtschaftlichen Schaden verursacht. Das Risiko des Nichtimpfens kann durch den einzelnen Landwirt getragen werden. Die Tiere sind nach durchgestandener Krankheit üblicherweise über lange Zeit oder sogar lebenslang immun.
Die aktuell vorgeschriebene Impfung mit Tot-Viren muss demgegenüber jährlich aufgefrischt werden. Sie wirkt zudem nur gegen einen bestimmten Serotyp des Virus. Treten – wie aktuell in Europa zu beobachten – neue Serotypen auf, wird die Impfung unwirksam. Das Virus wird durch so genannte Kriebelmücken übertragen, welche mit dem Wind in kurzer Zeit über 200 km weit verfrachtet werden können und in gewissen Gebieten noch auf über 2100 m.ü.M. beobachtet werden können. Die Verbreitung der Krankheit kann dabei sehr schnell erfolgen.
Das Bundesamt für Veterinärwesen verfolgt zurzeit noch eine Ausrottungstrategie. Diese kann nur Erfolg haben, wenn:
• nicht immer wieder neue Serotypen auftreten, welche über weite Distanzen verbreitet werden;
• das Virus nicht in Wildtieren wie Rehe und Hirsche ein Reservoir bildet;
• alle Nachbarländer ebenfalls eine Ausrottungsstrategie verfolgen;
• die Strategie über etliche Jahre lückenlos weitergeführt wird.
Es wird darum erwartet, dass einzelne Nachbarländer den Impfzwang wieder aufheben. Das zuständige Bundesamt für Veterinärwesen hat auf September 2009 eine grosse Diskussion mit den landwirtschaftlichen Verbänden angekündigt, wo die bisherige Strategie evaluiert und die neuen Massnahmen diskutiert werden sollen.
Viele Landwirte und Veterinäre stehen der BVet–Ausrottungsstrategie kritisch gegenüber. Einige Betriebe beklagen zudem massive Impfschäden. Diverse Landwirte haben darum mit guten Gründen die Impfung verweigert und sind jetzt von massiven Sanktionen mit unabsehbaren wirtschaftlichen Folgen konfrontiert. Dies betrifft insbesondere das Verbot von Tiertransporten (Alpung, Tierhandel) und die Streichung von Direktzahlungen.
Zuständig für die Sanktionierung sind die einzelnen Kantone. Diese gehen dabei sehr unterschiedlich vor. Impfkritische Landwirte sollen nicht unnötig hart für etwas bestraft werden, was vielleicht schon nächstes Jahr wieder erlaubt ist.
Die Regierung wird aufgefordert, die Entscheide des Bundesrates bezüglich Bekämpfung der Blauzungenkrankheit im Jahr 2010 abzuwarten. Von der Sanktionierung der impfkritischen Landwirte ist bis dahin nach Möglichkeit abzusehen. Sie wird aufgefordert, sich mit den anderen Kantonen über das Vorgehen abzusprechen.
Poschiavo, 18. Juni 2009
Pfister, Jaag, Berni, Blumenthal, Bondolfi, Bundi, Candinas (Rabius), Casutt (Falera), Cavigelli, Fallet, Jaag, Kleis-Kümin, Kollegger, Mengotti, Parolini, Pfister, Quinter, Sax, Thurner-Steier, Troncana-Sauer, Tuor, Zanetti, Candinas (Disentis/Mustér), Locher Benguerel
Session: 18.06.2009
Vorstoss: dt Auftrag