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Session: 27.08.2009
Die Regierung des Kantons Graubünden hat Ende 2003 von der Schweizerischen Eidgenossenschaft die Liegenschaften und Gebäude des Flughafens Samedan erworben. Im Baurechts-, Benützungs- und Betriebsvertrag wurde die Flugplatzbetreiberin Engadin Airport AG verpflichtet, alle betrieblich notwendigen Unterhaltsarbeiten sowie Investitionen im Umfang von 8 bis 10 Mio. Franken für die Erneuerung und Ergänzung der Bauten und Anlagen zu tätigen. Da die Regierung beschloss, den Flughafen mittelfristig an die Betreibergesellschaft Engadin Airport AG zu veräussern, wurde dieser im Gegenzug ein Vorkaufsrecht für die Dauer von 25 Jahren eingeräumt. Es kann festgestellt werden, dass die Betreibergesellschaft ihre Aufgaben kompetent und vertragskonform erfüllt. Mittlerweile beschäftigt die Engadin Airport AG über 100 Mitarbeitende.

Der Flughafen Samedan ist für das Engadin und den Kanton Graubünden von grosser Bedeutung. Er ist insbesondere eine der Grundlagen für die hohe Wertschöpfung des Tourismus als wichtigem Wirtschaftszweig.

Die Regierung wird ersucht, sämtliche Möglichkeiten zu überprüfen, um die bestmögliche Lösung zur Erhaltung und langfristigen Sicherstellung des Flugbetriebes in Samedan zu finden. Dabei sei auch zu prüfen, ob auf der Basis von Baurechts-, Pachts- und Betriebsverträgen der Betrieb sowie die flugbetriebsnotwendigen Investitionen an den Infrastrukturanlagen mit Einbezug des Investors, der Standortgemeinde und der Region geregelt werden können, statt die Anlagen an eine private Gesellschaft zu veräussern. Wir danken der Regierung für ihre bisherigen Bemühungen und hoffen, dass als Ergebnis dieser Überprüfung raschmöglichst eine für alle Beteiligten befriedigende Lösung resultiert.

Chur, 27. August 2009

Ratti, Bezzola (Samedan), Arquint, Bezzola (Zernez), Bleiker, Bondolfi, Brandenburger, Brüesch, Buchli, Campell, Castelberg-Fleischhauer, Casty, Caviezel-Sutter (Thusis), Christoffel-Casty, Conrad, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Giovanoli, Hardegger, Jäger, Jeker, Jenny, Mani-Heldstab, Märchy-Michel, Meyer Persili (Chur), Meyer-Grass (Klosters Dorf), Michel, Montalta, Nigg, Noi-Togni, Pedrini (Roveredo), Peer, Perl, Peyer, Pfenninger, Pfiffner-Bearth, Ragettli, Stiffler, Stoffel, Thöny, Thurner-Steier, Trepp, Tscholl, Vetsch (Pragg-Jenaz), Clalüna, Furrer-Cabalzar, Gunzinger, Jecklin-Jegen, Locher Benguerel, Mainetti

Antwort der Regierung

Der Regionalflughafen Samedan als höchstgelegener Flughafen Europas ist für das Oberengadin mit seiner stark touristischen Ausrichtung eine wichtige Infrastrukturanlage. Entsprechend gilt es, diesen wesentlichen Standortvorteil gegenüber anderen vergleichbaren Wintersportdestinationen aus regionalem wie auch kantonalem Interesse möglichst langfristig zu sichern.

Die nach dem Scheitern der vormaligen Flughafenbetreiberin eingesprungene Engadin Airport AG hat bekanntlich seit der Übernahme der kantonalen Liegenschaften im Jahre 2004 auf der Grundlage eines 40-jährigen Baurechts-, Benützungs- und Betriebsvertrages, der Begründung eines 25-jährigen Vorkaufsrechtes sowie unter Zusicherung einer mittelfristigen Eigentumsübertragung die vertraglich geforderten Investitionen in der Grössenordnung von rund 10 Mio. Franken getätigt und im Rahmen der gültigen Konzession bisher für einen geordneten Betrieb auf dem Flughafen Samedan gesorgt. Auch für die Zukunft beabsichtigt die Flughafenbetreiberin, in die Infrastruktur des Flughafens zu investieren und bringt damit ihr Interesse an einer dauerhaften Entwicklung des Regionalflughafens zum Ausdruck.

Nachdem die Engadin Airport AG im Jahre 2007 im Zusammenhang mit dem geplanten umfassenden Flughafenausbau mit einem Kaufsbegehren an den Kanton herangetreten war, sah die Regierung angesichts der von der Flughafenbetreiberin getätigten Vorinvestitionen und der konzessionskonformen Betriebsführung keine Veranlassung, von ihrer im Einvernehmen mit dem Kreis Oberengadin und der Standortgemeinde gemachten Zusicherung abzuweichen und das damit begründete Vertrauen zu enttäuschen. Mit Beschluss vom 11. Dezember 2007 stimmte deshalb die Regierung - unter diversen Auflagen und Bedingungen - einem Verkauf des Flughafengeländes an die Engadin Airport AG im Grundsatz zu und gab die Ausarbeitung der erforderlichen Vertragsdokumente in Auftrag.

Die Regierung war und ist sich bei diesem für die Region wichtigen Geschäft ihrer regionalwirtschaftlichen Verantwortung bewusst. Sie würde deshalb diese bedeutende regionale Infrastrukturanlage ohne vertragliche Absicherungen auch nicht ins Eigentum eines Privatunternehmens entlassen. In diesem Sinn sind im Falle einer Weiterveräusserung, einer Aufgabe des Flugbetriebes, einer Zweckänderung oder einer wesentlichen Änderung der Beteiligungsverhältnisse entsprechende Sicherungsinstrumente vorgesehen, welche dem Kanton erlauben, seine Interessen bzw. jene des Oberengadins zu wahren.

Im Rahmen der aktuellen Vertragsverhandlungen werden insbesondere aufgrund der ausstehenden, für die Planungs- und Investitionssicherheit der Engadin Airport AG zentralen Anordnungen des BAZL (Umsetzung der ICAO-Bestimmungen auf dem Flughafen Samedan sowie Festlegung des künftigen Flugsicherungssystems) nebst einer Eigentumsübertragung unter anderem auch eine Weiterführung bzw. Anpassung des bisherigen Baurechtsverhältnisses und gemischtwirtschaftliche Public Private Partnership (PPP) - Konstruktionen von den beiden Vertragsparteien ernsthaft geprüft. Damit soll unter den künftig zu erwartenden Rahmenbedingungen die für die dauerhafte Erhaltung des Flughafens letztlich zweckmässigste Lösung sowohl für die öffentliche Hand als auch für die Flughafenbetreiberin gefunden werden können.

Angesichts der durch die lange Verhandlungsdauer zunehmenden Verunsicherung bei allen Beteiligten ist die Regierung bestrebt, diesem Geschäft so rasch wie möglich zu einem positiven Abschluss zu verhelfen.

Die Regierung ist somit ohne weiteres bereit, auftragsgemäss die gesamte Palette rechtlich zulässiger und sachlich angemessener Vertragslösungen zu prüfen und dementsprechend den Auftrag entgegenzunehmen. Mit der Überweisung des Vorstosses ändert sich allerdings nichts an der Zuständigkeit der Regierung, die Interessen des Kantons rechtsverbindlich zu wahren.

5. November 2009