Die Einkommenssteuer wird geprägt vom verfassungsrechtlichen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Art. 95 Abs. 1 Kantonsverfassung, KV). Die Umsetzung des Leistungsfähigkeitsprinzips bewirkt im Kanton Graubünden einen progressiven Einkommenssteuertarif, bei dem mit steigendem steuerbarem Einkommen auch die Steuersätze ansteigen. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird damit in der Bemessungsgrundlage gemessen und die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mindernden Abzüge werden ebenfalls von der Bemessungsgrundlage in Abzug gebracht. Einen Abzug vom Steuerbetrag beurteilt die Regierung als verfassungswidrig, weil damit das Leistungsfähigkeitsprinzip verletzt wird.
Die Wirkung der Abzüge zeigt sich immer im Grenzsteuersatz. Dieser beantwortet die Frage, um wie viele Prozente die Steuerbelastung ändert, wenn das steuerbare Einkommen um Fr. 100.- steigt oder (hier) sinkt. Die untenstehende Tabelle zeigt, dass insbesondere bei den Alleinstehenden schon bei tiefen Einkommen eine hohe Grenzsteuerbelastung resultiert und die Wirkung der Abzüge damit in allen Progressionsstufen ähnlich ist.
steuerbares Einkommen |
Grenzsteuersatz |
Ehepaar |
Alleinstehend |
40'000 |
-7.00% |
-9.50% |
50'000 |
-8.00% |
-10.30% |
75'000 |
-9.50% |
-10.60% |
100'000 |
-10.30% |
-10.70% |
125'000 |
-10.60% |
-11.20% |
150'000 |
-10.60% |
-11.20% |
200'000 |
-11.20% |
-11.20% |
500'000 |
-11.30% |
-11.60% |
1'000'000 |
-11.60% |
-11.00% |
Zu den konkreten Fragen nimmt die Regierung wie folgt Stellung:
1. Für unterschiedliche Einkommensgruppen wurde ermittelt, wie hoch die Steuerleistungen ohne die Abzüge gemäss Seite 3 der Steuererklärung wären, und diese Zahlen wurden den heutigen Steuerleistungen gegenübergestellt. Die Differenz pro Steuerpflichtigen wird in der nachstehenden Tabelle ausgewiesen.
Reineinkommen (vor Kinderabzug) |
Verheiratet, 2 Kinder |
Alleinstehend |
% |
Fr. |
% |
Fr. |
20'000 - 50'000 |
922 |
2‘646 |
99.5 |
752 |
50'001 - 75'000 |
221.1 |
4‘230 |
54.8 |
1‘822 |
75'001 - 100'000 |
132 |
5‘415 |
47.7 |
2‘595 |
100'001 - 150'000 |
87.8 |
6‘475 |
39.8 |
3‘316 |
150'001 - 300'000 |
59.8 |
9‘006 |
32.3 |
4‘866 |
> 300'001 |
24.8 |
12‘733 |
20 |
9‘316 |
2. Die Verminderung der Steuerbelastung entspricht der Grenzsteuerbelastung, wie sie einleitend aufgezeigt wurde.
3. Eine gegenseitige Abhängigkeit von Steuerabzügen und Steuerprogression besteht nicht. Die Wirkung der Steuerabzüge zeigt sich in der Grenzsteuerbelastung.
4. Die ungekürzte Besteuerung des Bruttoeinkommens gemäss Steuererklärung ohne die Abzüge gemäss Seite 3 der Steuererklärung würde die Steuereinnahmen um 208 Millionen Franken erhöhen. Zu bemerken ist, dass hier die Aufwendungen der Selbständigerwerbenden, die Kosten des Liegenschaftenunterhalts sowie die Beiträge an die AHV und die berufliche Vorsorge nicht enthalten sind, weil diese Zahlen nicht in der Steuererklärung erfasst werden.
5. Die Abzüge werden in allen Einkommenskategorien in gleichem Masse beansprucht. Wo aus den Akten ersichtliche Abzüge vergessen werden, werden diese von Amtes wegen gewährt. Die Regierung sieht hier keinen Handlungsbedarf.
02. November 2009