Die Hälfte der Übergangsfrist zur Umsetzung der eidgenössischen Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA CH) ist mittlerweile verstrichen. Im Bereich der Behinderten-Einrichtungen hat der Kanton erste Erfahrungen im Umgang mit der neu voll kantonalen Verantwortung sammeln können, wenn es darum geht, in unserem Kanton ein hinreichendes Angebot an Wohnheimen und Arbeitsbeschäftigungsstätten für psychisch, geistig und/oder körperlich behinderte Menschen sicherzustellen.
Bislang ist kantonsintern und kantonsübergreifend auf Arbeitsgruppen-Ebene am neuen Behindertenkonzept gearbeitet worden. Ergebnis dieser Bemühungen ist unter anderem das Musterkonzept SODK Ost vom 4. Juni 2009 („Konzept des Kantons X zur Förderung der Eingliederung invalider Personen gemäss Art. 10 IFEG“).
Mit der eidgenössischen Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA CH) und dem Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) haben sich die Rahmenbedingungen für die Trägerschaften von Behinderten-Einrichtungen grundlegend verändert. Es eröffnen sich Chancen, den unternehmerischen Freiraum für Behinderten- Einrichtungen ganz generell auszubauen und das Finanzierungssystem stärker als bisher nach den individuellen Betreuungsbedürfnissen der Menschen mit Behinderung und nach unternehmerischen Leistungskriterien auszurichten. Insbesondere bei Behinderten-Einrichtungen mit Werkstätten bietet sich die Chance, diesen Werkstätten wie bei einem KMU grosse Freiräume für unternehmerisches Handeln einzuräumen.
Die Unterzeichneten bitten die Regierung daher um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie werden die Trägerschaften von Behinderten-Einrichtungen in die Ausarbeitung und Gestaltung des neuen Behindertenkonzepts mit einbezogen? In welcher Form können diese ihre Anliegen in welchem Verfahrensstand einbringen?
2. Beabsichtigt die Regierung, die Eigenverantwortlichkeit und die Eigeninitiative der Trägerschaften von Behinderten-Einrichtungen im Vergleich zur heutigen übergangsrechtlichen Regelung zu erhöhen? Wenn ja, welche Grundsätze verfolgt sie diesbezüglich im Allgemeinen und insbesondere bei der Finanzierung?
3. Beabsichtigt die Regierung, den Trägerschaften von Behinderten-Einrichtungen die Bildung von Eigenkapital (Reserven) zu gestatten? Wenn ja, nach welchen Grundsätzen?
4. Beabsichtigt die Regierung, die Leistungen der Behinderten-Einrichtungen im Vergleich zu heute verstärkt individuell zu bewerten und demnach verstärkt nach dem individuell anfallenden Betreuungsaufwand zu vergüten? Wenn ja, welche Grundsätze verfolgt sie, um ein Messinstrument für die Betreuungsintensität der verschiedenen Arten von Behinderungen zu entwickeln?
5. Beabsichtigt die Regierung, die heute bestehende geografische Verteilung der Behinderten-Einrichtungen - darunter einige private Trägerschaften in der Rechtsform von Vereinen, Stiftungen o.ä. - so zu belassen oder strebt sie politisch einen Konzentrationsprozess an? Wenn sie einen Konzentrationsprozess anstrebt, welche Grundsätze verfolgt sie diesbezüglich?
Chur, 29. August 2009
Cavigelli, Casty, Perl, Arquint, Barandun, Berther (Sedrun), Bleiker, Blumenthal, Bondolfi, Brandenburger, Bucher-Brini, Buchli, Bühler-Flury, Bundi, Caduff, Cahannes Renggli, Candinas (Rabius), Casutt, Caviezel (Pitasch), Christoffel-Casty, Conrad, Darms-Landolt, Dermont, Fallet, Farrér, Federspiel, Florin-Caluori, Gartmann-Albin, Geisseler, Hardegger, Jenny, Keller, Kessler, Kleis-Kümin, Koch, Kollegger, Loepfe, Märchy-Michel, Mengotti, Meyer-Grass (Klosters Dorf), Nick, Noi-Togni, Parpan, Peer, Portner, Ragettli, Sax, Tenchio, Thomann, Tuor, Wettstein, Bürkli, Candinas (Disentis/Mustér), Furrer-Cabalzar, Grendelmeier-Bannwart, Gunzinger, Mainetti