Die Regierung wird ersucht, dem Grossen Rat Bericht zu erstatten über die Auswirkungen der Strommarktliberalisierung auf den Kanton Graubünden. Der Bericht soll insbesondere Aufschluss geben über folgende Problemkreise:
- Entwicklung der Steuer- und Wasserzinseinnahmen;
- Folgen für das Gewerbe und die KleinkonsumentInnen;
- Folgen für die Endverteiler (Gemeindewerke);
- Verlust von Arbeitsplätzen und mögliche Kompensationsmassnahmen;
- Folgen für die Bündner Stromproduzenten (z.B. Wettbewerbsfähigkeit, Erneuerung und Erhaltung bestehender Kraftwerke, Netz- und Marktzugang, nicht amortisierbare Investitionen, langfristige Atomstrombezugsverträge, Quersubventionierungen);
- Notwendigkeit einer kantonalen Netzgesellschaft;
- Aufgaben der Grischelectra im liberalisierten Strommarkt;
- Entwicklung der Investitionstätigkeit
- Folgen für Wahrnehmung der Heimfallrechte;
- Auswirkungen auf den Service public;
- Umsetzung der vom Gewässerschutzgesetz vorgeschriebenen Sanierungsmassnahmen;
- Förderung der einheimischen erneuerbaren Energieträger und der Energieeffizienz (z.B. durch Ökostrombörsen, Contracting u.a.m.);
- Massnahmen der Regierung.
Begründung:
Bereits am 19. Februar 1999 hat die Europäische Union mit der schrittweisen Öffnung des Strommarktes begonnen. Grosskonsumenten dürfen als erste den Stromlieferanten frei auswählen. Die im Zentrum des europäischen Stromverbundes liegende Schweiz kann sich dieser Entwicklung nicht entziehen. Die EU-Richtlinie muss auch in der Schweiz umgesetzt werden. Der Bundesrat sieht darum auch für unser Land eine schrittweise Öffnung des Strommarktes ab dem Jahr 2001 vor. Auf Bundesebene wird zur Zeit im Parlament das Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) beraten.
Die Strommarktliberalisierung bringt Chancen und Risiken. Wie aus der Botschaft des Bundesrates zum EMG hervorgeht, sind die stärksten negativen regionalpolitischen Auswirkungen in den Gebirgskantonen zu erwarten. Der Bundesrat stellt einen Abbau von 20 bis 30% der Arbeitsplätze im Berggebiet in Aussicht. Es wird angenommen, dass die Erträge aus der Wasserkraftnutzung unter Druck kommen (Steuererträge, Wasserzinsen). Die Investitionstätigkeit hat sich im Bereich der Wasserkraft wegen der ungünstigen Preisaussichten und den bestehenden Überkapazitäten in den letzten fünf Jahren bereits halbiert. Auch das Heimfallpotential ist von der Strommarktliberalisierung betroffen.
Die bevorstehende Öffnung des Strommarktes wird sich zweifellos auf unseren Kanton auswirken. Wir erachten es als wichtig, dass der Grosse Rat und die Bevölkerung über die Folgen und die zu treffenden Massnahmen im Interesse Graubündens frühzeitig und umfassend informiert werden.
Chur, 5. Oktober 1999
Namen: Looser , Pfenninger, Aebli, Arquint, Baselgia, Battaglia, Beck (Zizers), Bucher, Cathomas, Hardegger, Jäger, Koch, Locher, Meyer, Morgenegg, Scharegg, Schlatter, Schmid (Sedrun), Trepp, Zarro, Schütz, Frigg, Gort, Pedrini
Session: 5.10.1999
Vorstoss: dr Postulat