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Die gesetzgebende Behörde des Kantons Graubünden ist der Grosse Rat. Er besteht aus 120 Mitgliedern, die in 39 Wahlkreisen vom Volk im Proporzwahlverfahren für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. 
Das Kantonsparlament ist politisch in Fraktionen gegliedert. Zur Bildung einer Fraktion ist der Zusammenschluss von mindestens fünf Mitgliedern des Rats erforderlich.
In der laufenden Legislaturperiode (2022-2026) setzt sich der Rat aus den nachstehenden Fraktionen zusammen (Stand Grossratswahlen vom 15. Mai 2022):

 

Die Mitte Graubünden (Mitte) 34 Mitglieder 
Sozialdemokratische Partei (SP) 27 Mitglieder 
Freisinnig Demokratische Partei Graubünden (FDP) 27 Mitglieder 
Schweizerische Volkspartei (SVP)  25 Mitglieder 
Grünliberale Partei Graubünden (GLP)                  7 Mitglieder

 

 

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Der Grosse Rat versammelt sich sechsmal jährlich zu einer in der Regel drei Tage dauernden Session. Die Verhandlungen sind öffentlich und können von einer Tribüne aus verfolgt werden.

Die Kantonsverfassung weist dem Grossen Rat unter anderem folgende Aufgaben zu:

  • Er übt als gesetzgebende Behörde unter Vorbehalt der Volksrechte die oberste politische Gewalt im Kanton aus und ist die oberste Aufsichtsinstanz.
  • Er berät und verabschiedet alle Verfassungsänderungen und Gesetze.
  • Er wählt unter anderem seine Organe und Kommissionen, das Präsidium der Regierung sowie die Mitglieder des Kantons- und Verwaltungsgerichts.