Notrechtliche Ermächtigungsverordnung; aktualisierte Fassung
Für den Fall, dass sich die Durchführung einer Gemeindeversammlung aufgrund der konkreten Covid-19-Situation als nicht verantwortbar erweist, gewährt die Regierung den Gemeinden notrechtlich die Möglichkeit, Geschäfte anstelle von vorberatenden oder abschliessend zuständigen Gemeindeversammlungen einer Urnenabstimmung zu unterstellen. Grundlage hierfür bildet die von der Regierung beschlossene notrechtliche Ermächtigungsverordnung für die Gemeinden (Ermächtigungsverordnung; AGS 2020-048). Die Verordnung ist am 4. November 2020 in Kraft getreten und ist bis zum 30. April 2021 befristet.hier (deutsch)gibt's die wichtigsten Fragen und Antworten dazu. Hier die italienische Version.