Die Finanzverwaltung ist Aufsichts- und Umwandlungsbehörde über die privatrechtlichen Stiftungen im Sinne von Art. 80 ff. ZGB für die klassischen Stiftungen, die nach ihrer Bestimmung (Zweck und räumlicher Wirkungskreis) dem Kanton Graubünden angehören. Anhand der periodischen Berichterstattung wird die zweckgemässe Verwendung des Stiftungsvermögens geprüft, mithin grundsätzlich auch die gesamte Geschäftstätigkeit, die Organisation wie auch die Vermögensanlage. Bei festgestellten Mängeln im Rahmen dieser Prüfungen werden die notwendigen Massnahmen ergriffen, welche der Aufsichts- und Umwandlungsbehörde zur Verfügung stehen. In den Aufgabenbereich der Stiftungsaufsicht fallen auch der Vollzug von Zweck- und Organisationsänderungen und die Genehmigung vermögensrechtlicher Dispositionen wie beispielsweise Vermögensübertragungen oder Fusionen.