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Vorgesetzte Personen

Wenn sich Mitarbeitende Beratung oder Unterstützung bei arbeitsbedingten Problemen wünschen, so können sie sich an ihre vorgesetzten Personen wenden (direkt vorgesetzte Person oder nächsthöher vorgesetzte Person).

Vorgesetzte Personen stehen zudem auch bei konkreten Anhaltspunkten für Missstände zur Verfügung. Es gehört zur Führungsverantwortung, dass vorgesetzte Personen bei Missständen intervenieren. Bleiben vorgesetzte Personen untätig, liegt ihrerseits ein Fehlverhalten vor. Führt ein internes Ansprechen der Missstände nicht zu einer Abklärung der Missstände oder kommt es zu Interessenskonflikten, kann und soll eine Meldung an die unabhängige Meldestelle für Missstände erfolgen.

Im Gegensatz zu einer vertraulichen Beratung bei der Anlaufstelle für psychologische Beratung löst eine Meldung an eine vorgesetzte Person oder eine Meldung an die Meldestelle für Missstände im Personalbereich ein formelles Verfahren aus.