Steuererklärung Einkommens- und Vermögenssteuer
Einreichefristen
Für die Einreichung der Steuererklärung gelten folgende Fristen:
- 31. März für Unselbständigerwerbende, Schüler, Studenten, Rentner, Erwerbslose sowie Erbengemeinschaften.
- 30. September für Selbständigerwerbende, einfache Gesellschaften und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Betriebsstätten im Kanton Graubünden.
- 30. September für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften im Kanton Graubünden (beschränkte Steuerpflicht).
Auskünfte
Für Auskünfte betreffend die Steuererklärung wenden Sie sich bitte an Ihr Gemeindesteueramt oder via E-Mail an den Kontakt in der Kontextinformation auf der rechten Seite.