Quellensteuererhebung ab 2024
Weisungen
Das Abkommen über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Italien sind am 17. Juli 2023 in Kraft getreten. Die neuen Bestimmungen sind ab dem 1. Januar 2024 anwendbar. Nachstehend finden Sie die wichtigsten Informationen:
Neues Abkommen zwischen der Schweiz und Italien über die Besteuerung von Grenzgängern - abgeschlossen am 23. Dezember 2020
Grenzgängerabkommen Schweiz – Italien 2020 – Italienische Grenzgemeinden
Altes Grenzgängerabkommen Schweiz Italien – abgeschlossen am 3. Oktober 1974 (inkl. italienische Grenzgemeinden)
Faktenblatt
FAQ
Merkblatt für die Arbeitgeber
Tarife
Die Quellensteuertarife wurden für das Jahr 2024 neu berechnet.
Für die Aktualisierung der Lohnprogramme stehen die Tarife auf der Homepage der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur Verfügung: