Änderung der Verhältnisse
Änderungen des Netzgebietes oder des Netzbetriebs sind dem Amt für Energie und Verkehr zu melden. Die Meldung sollte folgende Angaben enthalten:
- Betroffenes Gebiet
- Eigentumsverhältnisse am Elektrizitätsnetz
- Vertragliche Verhältnisse betreffend den Bau, Betrieb und Unterhalt des Elektrizitätsnetzes
- Darlegung einer sicheren, effizienten und kostengünstigen Stromversorgung
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und Anhörung der Betroffenen kann die Regierung ein Netzgebiet neu bezeichnen.