Massnahmen zur Reduktion des CO2 Ausstosses (Art. 22)
Kurzbeschrieb
Gemäss Art. 22 Abs. 1 GöV kann der Kanton Beiträge an Massnahmen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Verkehr gewähren, die den CO2-Ausstoss vermeiden oder wesentlich reduzieren. Das Förderprogramm des Kantons soll alternative Antriebstechniken, die bei Elektro- und Hybridbussen zum Einsatz kommen, fördern. Im Weiteren sollen im Kanton Graubünden auch wasserstoffbetriebene Fahrzeuge gefördert werden. Die Neubeschaffung bzw. der Ersatz von konventionellen Dieselbussen spart fossile Treibstoffe ein und vermeidet dadurch CO2-Emissionen.
Leitfaden Massnahmen zur Reduktion des CO2 Ausstosses (Art.22)