Kartenmaterial
Die Wildruhezonen können direkt aus dem Internet auf das persönliche GPS heruntergeladen werden (www.geo.gr.ch > Geodaten > Geodatenkatalog > WRZ > GPS-Daten (Es handelt sich dabei nicht um eine URL).
Wald und Weide sind in der Schweiz frei zugänglich. Dieses Recht kann im Kanton Graubünden durch Wildruhezonen, Naturschonzonen, Wald-Wild Schongebiete etc., eingeschränkt werden, um Konflikte zwischen Mensch, Tier und Umwelt zu lösen.
FAQ zu den Wildruhezonen
Die Natur ist Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten. Viele Tiere haben sich über lange Zeit an die strengen Bedingungen des Winters angepasst. In dieser für sie harten und gefährlichen Zeit kämpfen sie täglich ums Überleben. Sie müssen ausreichend Futter finden und sich dabei wenig bewegen, damit sie möglichst schonend mit ihren Kraftreserven umgehen können.
Die Inanspruchnahme dieses Lebensraumes ist durch den Menschen stark gestiegen und wird für die Wildtiere immer kleiner und fragmentierter. Es ist daher äusserst wichtig den Tieren Gebiete zu lassen, wo sie sich zurückziehen und ungestört überwintern können. Solche zeitliche und örtliche Einschränkungen stehen aber im Widerspruch zum Grundrecht des freien Betretens von Wald und Weide und bedürfen einer Rechtsgrundlage.
Was sind die zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel?
Dem Bund stehen dazu die Verordnungen über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ), die Verordnungen über Wasser- und Zugvogelreservate (WZVV) und das Nationalparkgesetz zur Verfügung. Das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel (JSG) und auch das eidgenössische Waldgesetz (WaG) stellen Rechtsgrundlagen zur Verfügung, welche die Kantone autorisieren, Bestimmungen zum Schutz der Wildtiere vor Störungen zu erlassen.
Im Kanton Graubünden können die Gemeinden auf der Grundlage des kantonalen Jagdgesetzes (KJG, Art. 27) den Zutritt zu Wildeinstandsgebieten örtlich und zeitlich einschränken und in der Nutzungsplanung verankern.
Die meisten Wildruhezonen im Kanton Graubünden gelten im Winterhalbjahr. Obwohl sie für jedermann gültig sind, richten sie sich vor allem an die Wintersportler/-innen und Wintertouristen/-innen sowie an „Stangensucher/-innen“, das heisst bevorzugt an Jäger/-innen, die ab Februar die abgeworfenen Geweihe von Rothirschen suchen. Weiter wurden aufgrund von Vereinbarungen Zonen mit Überflugeinschränkungen für Gleitschirmflieger und Deltasegler erlassen.
Solche Ruhezonen werden vor allem dann eingehalten, wenn sie das Ergebnis einer guten Zusammenarbeit sind.
Wie werden solche Wildruhezonen ausgeschieden?
Der Anstoss zur Ausscheidung von Wildruhezonen erfolgt in den meisten Fällen seitens der Wildhut, der Jägerschaft oder aus Ornithologenkreisen. Ausgangspunkt ist meistens ein regionales Problem wie die Bestandesabnahme in einem optimalen Wintereinstandsgebiet, erhöhte Fallwildzahlen oder auch Wildschäden im Wald. In interdisziplinären Arbeitsgruppen werden Vorschläge für mögliche Ruhezonen ausgearbeitet. Das konkrete Ausscheiden ist ein klassischer Optimierungsprozess, ein stetes Geben und Nehmen. Das Wild wird vor Beunruhigungen geschützt und die Touristen, Sportler etc. haben eine gewisse Garantie, dass ihre Beschäftigung in der freien Natur umweltverträglich ist.
Wie informiere ich mich über Wildruhezonen?
Der Kanton Graubünden stellt mit dem Aufbau eines Mapservers neue effizientere Kommunikationstechnologien zur Verfügung und macht sie nutzbar. Der Bürger kann sich im Voraus mit wildruhe.gr.ch über bestehende Regelungen im gewählten Touren- oder Wandergebiet detailliert informieren. Jeder erhält so eine Übersicht über die rechtskräftig ausgeschiedenen Wildruhezonen. Aber auch über solche Zonen, die auf Basis einer Empfehlung durch Abmachungen von verschiedenen Interessenskreisen (Bergbahnen, Jägerschaft, Wildhut, Forstkreise, etc.) erlassen wurden.
Im Gelände sind die meisten Wildruhezonen einheitlich markiert. Plastiktafeln mit Kartenausschnitten werden an Wegen und Sammelpunkten aufgestellt, wichtige Stellen im Gelände sind mit elastischen Absperrbändern aus grün- weissem Plastik markiert. Diese Absperrungen müssen so beschaffen sein, dass sie die Menschen informieren, ohne die Wildtiere zu behindern oder gefährden.
Insgesamt haben sich die Wildruhezonen in Graubünden bewährt. Die Bevölkerung und die Behörden konnten in vielen Gemeinden für die Störungsproblematik sensibilisiert und wichtige Wintereinstandsgebiete vor einer übermässigen Störung geschützt werden.