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Der Kanton Graubünden zeigt sich über das Vorgehen der Umweltschutzorganisationen überrascht und enttäuscht. Nachdem nun die Details der Beschwerde vorliegen und klar ist, dass sich diese nur gegen einen Teil der proaktiven Regulation richtet, kann die proaktive Regulation in den nicht davon betroffenen Teilen fortgesetzt werden. Auch die Jägerschaft darf unterstützen.

Der Kanton Graubünden wurde am späten Freitagnachmittag über den Eingang der Beschwerde mehrerer Naturschutzorganisationen an das Bundesverwaltungsgericht gegen das Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden und das Bundesamt für Umwelt BAFU betreffend die proaktive Regulierung von Wolfsrudeln im Kanton Graubünden in Kenntnis gesetzt. Die Parteien wurden darauf aufmerksam gemacht, dass die Beschwerde aufschiebende Wirkung hat. Aus diesem Grund musste das Amt für Jagd und Fischerei sehr kurzfristig die proaktive Regulation von Wolfsrudeln durch die Wildhut und durch die Jägerschaft per sofort stoppen. Die im Spätsommer und Herbst nach altem Recht verfügte reaktive Regulation konnte aber fortgesetzt werden. Am Wochenende konnte die Wildhut im Rahmen dieser Regulierung einen Jungwolf des Vorab-Rudels erlegen.

Vier von sechs Rudel betroffen
Bis zum Erhalt des Beschwerdeinhalts am Montagnachmittag hat der Kanton Graubünden nur über die Berichterstattung in den Medien am Montag vernommen, gegen welche Rudel die Naturschutzorganisationen WWF Schweiz, Pro Natura und Bird Life Schweiz Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden oder dem Bundesverwaltungsgericht erheben. Nun ist aber bekannt, dass die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht die Rudel Stagias und Vorab bezüglich Abschuss eines ganzen Rudels sowie Rügiul und Jatzhorn bezüglich Regulation der Jungtiere und damit die Entnahme von 11 Wölfen betrifft. Diese Beschwerde hat aufschiebende Wirkung.

Von der aufschiebenden Wirkung sind somit die Rudel Jatzhorn bei Davos, Rügiul bei Poschiavo sowie Stagias und Vorab in der Surselva betroffen. Wobei bei den Rudeln Stagias und Vorab die reaktive Regulation weiter läuft. Die proaktive Regulation der Wolfsrudel, die von der Beschwerde der Umweltschutzorganisationen nicht betroffen sind, wird weitergeführt. Dabei möchte der Kanton die verfügten Abschüsse bis Ende Januar 2024 möglichst effizient und zielführend umzusetzen.

Unterstützung durch Sonderjagd
Keine Beschwerden liegen gegen die Entnahme des Lenzerhorn- und des Beverin-Rudels vor. Dies bedeutet, dass auch die Jägerinnen und Jäger, die sich zur Sonderjagd angemeldet haben, die Wildhut bei der Regulation dieser Rudel unterstützen können. Informationen für die Jägerinnen und Jäger zur Durchführung der Sonderjagd werden jeweils montags und donnerstags auf der Homepage des Amts für Jagd und Fischerei aufgeschaltet.

Überrascht und enttäuscht über das Vorgehen
Am 7. November reichte der Kanton Graubünden ein Gesuch um die Bewilligung zur proaktiven Regulation von 27 Wölfen bei sechs Rudeln ein; Entnahme der ganzen Rudel Stagias, Beverin, Vorab und Lenzerhorn sowie eine Regulation von zwei Dritteln der Jungtiere bei den Rudeln Rügiul und Jatzhorn. Weitere 17 bewilligte Abschüsse von Jungwölfen waren zu diesem Zeitpunkt bereits nach bisherigem Recht verfügt. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) bewilligte die Gesuche am 28. November 2023, der Kanton Graubünden verfügte am 29. November 2023.

Der Kanton Graubünden zeigte sich überrascht darüber, dass die Umweltschutzorganisationen das AJF nicht gleichzeitig mit der Einreichung ihrer Beschwerde über den Inhalt der Beschwerde informiert haben. «Ich bedauere es, dass unsere Arbeit mit den Beschwerden so erschwert wird. Der Kanton Graubünden betreibt ein umsichtiges Wolfsmanagement», sagt Regierungsrätin Carmelia Maissen.

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