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Das Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität hat am 5. August 2024 den Abschuss eines schadenstiftenden Wolfs verfügt.

Dies, nachdem am 30. Juli 2024 auf einer Alp auf dem Gebiet der Gemeinde Brusio ein adultes Pony von einem einzeln im Gebiet lebenden Wolf angegriffen und dabei schwer verletzt wurde.

Die Kantone können eine Abschussbewilligung für einzelne, nicht zu einem Rudel gehörende Wölfe erteilen, die erheblichen Schaden an Nutztieren anrichten. Ein erheblicher Schaden liegt bei Tieren der Rinder- oder Pferdegattung vor, wenn durch einen einzelnen Wolf mindestens ein Nutztier getötet oder schwer verletzt wurde.

Weil mit weiteren Übergriffen gerechnet werden muss und um weiteren Schaden zu verhindern, wurde die Abschussbewilligung verfügt. Die Abschussbewilligung ist auf 60 Tage und das Streifgebiet des Einzelwolfs beschränkt. Für den Vollzug der Abschussverfügung ist die kantonale Wildhut des Amts für Jagd und Fischerei zuständig.


Departementsverfügung

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