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Am 1. Dezember 2023 trat die teilrevidierte Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV) in Kraft. Basierend darauf hat der Kanton Graubünden am 14. August 2024 das Gesuch zur proaktiven Regulation des Wolfsbestands beim Bundesamt für Umwelt eingereicht.

Die vollständige Medienmitteilung finden Sie unter dem folgenden Link: Kanton reicht Sammelgesuch zur proaktiven Wolfsregulation ein

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