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Erfassungsbereiche – Wo sind Personen und erhebliche Sachwerte lokalisiert?

Gefahren sind dort zu beurteilen, wo Personen und erhebliche Sachwerte gefährdet sind, d.h. wo Schadenpotential besteht. Deshalb werden im Kanton Graubünden Gebiete mit ‚permanenter‘ Nutzung nach einheitlichen Kriterien als Erfassungsbereiche abgegrenzt. Erfassungsbereiche mit dichter Nutzung (Kernsiedlungsgebiete) sind dabei orange und Streusiedlungsgebiete grün gekennzeichnet. Das Amt für Wald und Naturgefahren scheidet diese Gebiete aus und unterbreitet sie Gemeinden und Amtsstellen zur Vernehmlassung. Ab März 2003 sind die Erfassungsbereiche in allen Gemeinden des Kantons auf Papier und in digitaler Form verfügbar. Die Erfassungsbereiche betreffen rund 10 % der Kantonsfläche. Auf diesen Flächen werden Naturgefahren rückblickend und vorausschauend beurteilt.

Kartenausschnitt mit Erfassungsbereichen


Kurzinfo zu Erfassungsbereichen