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Ab dem 1. Oktober 2022 gelten im Kanton Graubünden für die öffentlichen Auftraggeber neue Beschaffungsregeln. Auf diesen Zeitpunkt hin hat die Regierung den Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019) erklärt und die erforderlichen kantonalen Ausführungsbestimmungen in Kraft gesetzt. Als Folge davon wird die geltende kantonale Submissionsgesetzgebung per 30. September 2022 aufgehoben. Die neuen gesetzlichen Grundlagen sowie die Botschaft der Regierung finden Sie unten. Weitere Informationen zum neuen Beschaffungsrecht werden fortlaufend auf dieser Seite aufgeschaltet (Faktenblätter, Beschaffungsleitfaden, Links etc.).

Mit dem Beitritt des Kantons zur IVöB leistet Graubünden einen wichtigen Beitrag zur Harmonisierung des Beschaffungsrechts in der Schweiz, was sowohl der Wirtschaft als auch den Beschaffungsstellen mehrfach zugutekommt. Die revidierten Beschaffungsvorschriften orientieren sich vermehrt an Qualitäts-, Nachhaltigkeits- und Innovationsaspekten.