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Ansprechperson im öffentlichen Beschaffungswesen

 

Orlando Nigg, Leiter Kompetenzzentrum Beschaffungswesen und Projekte (+41 81 257 36 18)

  • Auskunftsstelle für das öffentliche Beschaffungswesen: Betreuung, Beratung und Koordination aller Departemente, Dienststellen und Anstalten sowie von Gemeinden und weiteren Interessierten im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens
  • Informationsveranstaltungen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens
  • Aus- und Weiterbildung von Beschaffungsverantwortlichen im Kanton
  • Führung der Liste gesperrter Anbieter
  • Betreuung von Statistiken über Vergaben im Kanton

 


 

Meldestelle für Missstände im Beschaffungswesen

 

Gemäss dem kantonalen Beschaffungsrecht (Art. 4 RVzEGzIVöB) können Missstände im öffentlichen Beschaffungswesen einer unabhängigen, externen Meldestelle (Wirtschaftsprüfungsunternehmen BDO AG, Compliance-Abteilung, Zürich) über eine gesicherte elektronische Plattform gemeldet werden. Als Missstände gelten insbesondere Wettbewerbsabreden oder Korruption bei Beschaffungen der öffentlichen Auftraggeber (Kanton, Gemeinden, Träger öffentlicher Aufgaben etc.). Aber auch nicht offengelegte Interessenskonflikte oder andere strafrechtsrelevante Vorgänge in Beschaffungsverfahren können – mit oder ohne Namenangabe – gemeldet werden.

Die BDO AG prüft in der Folge den Inhalt der Meldung und leitet diese bei einem hinreichenden Anfangsverdacht an die zuständige Aufsichtsinstanz oder Untersuchungsbehörde weiter.

Alle weiteren Informationen für eine Meldung finden Sie direkt im externen Webportal.

 

 


 

Neue Beschaffungsbestimmungen für öffentliche Auftraggeber ab 1. Oktober 2022

 

Ab dem 1. Oktober 2022 gelten im Kanton Graubünden für die öffentlichen Auftraggeber neue Beschaffungsregeln. Auf diesen Zeitpunkt hin hat die Regierung den Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019) erklärt und die erforderlichen kantonalen Ausführungsbestimmungen in Kraft gesetzt. Als Folge davon wird die geltende kantonale Submissionsgesetzgebung per 30. September 2022 aufgehoben. Die neuen gesetzlichen Grundlagen sowie die Botschaft der Regierung finden Sie hier. Weitere Informationen zum neuen Beschaffungsrecht werden fortlaufend auf dieser Seite aufgeschaltet (Faktenblätter, Beschaffungsleitfaden, Links etc.).

Mit dem Beitritt des Kantons zur IVöB leistet Graubünden einen wichtigen Beitrag zur Harmonisierung des Beschaffungsrechts in der Schweiz, was sowohl der Wirtschaft als auch den Beschaffungsstellen mehrfach zugutekommt. Die revidierten Beschaffungsvorschriften orientieren sich vermehrt an Qualitäts-, Nachhaltigkeits- und Innovationsaspekten.

 

 


 

Statistikprogramm zur Meldung der Auftragsvergaben

 

Gemäss Art. 15 der Verordnung zum Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (RVzEGzIVöB) sind dem Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden (DIEM) alle Vergaben über 50'000 Franken von den öffentlichen Auftraggebern mitzuteilen. Das DIEM erstellt anhand der gemeldeten Vergaben jährlich eine Statistik und leitet diese den interessierten Kreisen weiter.

Zur Übermittlung der meldepflichtigen Vergaben steht den öffentlichen Auftraggebern unter https://www.vergabestatistik.ch/gr seit Juli 2016 ein webbasiertes Statistikprogramm zur Verfügung.

Falls ein Auftraggeber noch keine Zugangsberechtigung für das Statistikprogramm besitzt, kann er unter vergabestatistik@diem.gr.ch einen Zugang für die intern zuständigen Benutzer beantragen (unter Angabe von: Adresse und E-Mail des Auftraggebers sowie Name, Telefonnummer, E-Mail und Sprache der Benutzer).