Eignerstrategie des Kantons Graubünden für die Rhätische Bahn AG
Die Regierung des Kantons Graubünden hat für die
Rhätische Bahn AG (RhB) im Rahmen einer Eignerstrategie die Ziele festgelegt,
die sie als Haupteignerin bis 2024 erreichen will.
Der Kanton Graubünden ist mit einem Anteil von 51,3% Hauptaktionär der RhB. Die Wahrung der Eignerinteressen obliegt der Regierung. Ihre in einer Eignerstrategie formulierten Vorgaben gelten grundsätzlich bis 2024. Der Verwaltungsrat der RhB hat seine Unternehmensstrategie an diesen Vorgaben auszurichten. Er ist dafür verantwortlich, dass die vorgegebenen Ziele erreicht werden. Die Regierung überprüft die Zielerreichung jährlich. Die Eignerstrategie wurde in Zusammenarbeit mit der RhB erarbeitet. Sie berücksichtigt dabei die unternehmerischen Freiheiten der RhB und soll optimale Voraussetzungen für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit der RhB schaffen.
Die allgemeinen Ziele definieren die Erwartung, dass die RhB attraktive Mobilitätslösungen für Menschen und Güter erbringt, die dafür notwendige Infrastruktur bereitstellt und ihre Immobilien professionell bewirtschaftet. Damit ist der Auftrag verbunden, die Position des öffentlichen Verkehrs insgesamt zu stärken und einen massgeblichen Beitrag zur Verkehrsverlagerung zu leisten.
Strategische Schwerpunkte für die Geschäftsfelder
Beim Personenverkehr erwartet die Regierung von der RhB, dass sie als Leistungserbringerin die Mobilität für alle Regionen mit einem modernen, bedürfnisgerechten Angebot gewährleistet. Zu diesem Zweck soll ein marktorientiertes Angebot erstellt und der Marktanteil des öffentlichen Regional- und Freizeitverkehrs gesteigert werden. Angesichts ihrer touristischen Bedeutung ist die RhB aufgefordert, marktgerechte Freizeitprodukte anzubieten und ihre bekannten Premium-Züge – wie der Glacier- und Bernina Express – zu betreiben. Damit soll die RhB auch künftig zur Attraktivitätssteigerung des Tourismus und zur volkswirtschaftlichen Wertschöpfung im Kanton Graubünden massgebend beitragen.
Beim Güterverkehr erwartet die Regierung, dass die RhB in Berücksichtigung der Abgeltung der öffentlichen Hand kostendeckende Leistungen anbietet und damit einen Beitrag zur Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene erbringt. Die Ziele für die Infrastruktur bestehen darin, dass die RhB durch einen effizienten Mitteleinsatz langfristig den Zustand ihres Netzes und ihrer Anlagen auf einem sicheren, technisch wie betrieblich angemessenen Stand hält.
Die RhB soll ihre Immobilien aktiv bewirtschaften und die Bahnareale gezielt weiterentwickeln und dadurch zur Verbesserung des Unternehmensergebnisses beitragen. Die Regierung erwartet, dass die RhB ihre Bahnhöfe attraktiv gestaltet und deren Entwicklung zu kundenfreundlichen Dienstleistungszentren nachfrageorientiert vorantreibt.
Finanzielle und personelle Vorgaben
Die Regierung hat der RhB auch finanzielle Ziele wie zum Beispiel Kostendeckungsgrad oder Cash Flow nach Finanzierung der öffentlichen Hand vorgegeben. Diese finanziellen Vorgaben werden durch die bereits bekannten Instrumente Leistungsvereinbarung Infrastruktur und die Bestellung abgeltungsberechtigter Verkehre ergänzt, welche Bund und Kanton jeweils separat für eine entsprechende Periode gemeinsam mit der RhB abschliessen.
Die Eignerstrategie enthält auch personalpolitische Vorgaben. Die RhB hat sich auch in Zukunft ihren Mitarbeitenden gegenüber als soziale und verantwortungsvolle Arbeitgeberin zu verhalten. Ferner sind wie in der Vergangenheit Ausbildungsplätze und eine zeitgemässe Lehrlingsausbildung anzubieten.