Navigation

Inhaltsbereich

Die Aufgabe des Hochbauamtes im Bereich Beitragswesen umfasst die Beratung bei der Einleitung der Projektierung, die Prüfung der Projekte und die Antragstellung an die zuständige Dienststelle. Voraussetzung für die Einleitung eines Bauvorhabens ist das Vorliegen eines Bedarfsnachweises bzw. ein vom zuständigen Departement oder von der Regierung genehmigtes Raumprogramm. Die Zuständigkeit beim Hochbauamt liegt beim Projektleiter Dominik Meister.

Bauten für betagte Menschen

Alters- und Pflegeheime sowie Pflegegruppen

Zuständige Dienststelle: Gesundheitsamt
Marion Barandun, Tel. +41 81 257 26 45
Marion.Barandun@san.gr.ch   

 

Checkliste für Bauten nach dem Krankenpflegegesetz

Richtraumprogramm Alters- und Pflegeheime
Richtraumprogramm Dementenstationen in Alters- und Pflegeheimen
Richtraumprogramm Pflegegruppen

Bauten für Menschen mit Behinderung

Sonderschulen/Sonderschulheime

Zuständige Dienststelle: Amt für Volksschule und Sport
Marc Stauffer, Tel. +41 81 257 30 50
marc.stauffer@avs.gr.ch

Wohn-, Arbeits- und Tagesstrukturplätze Erwachsene

Zuständige Dienststelle: Sozialamt
Daniel Kistler, Tel. +41 81 257 26 63
daniel.kistler@soa.gr.ch

 

Checkliste Genehmigungsverfahren Sonderschulen
Richtraumprogramm Bauten für Massnahmen der Sonderschulung

Checkliste Genehmigungsverfahren Erwachsenenbereich
Richtraumprogramm Bauten für Menschen mit Behinderung

Bauten für die Bildung

Berufsschulen

Zuständige Dienststelle: Amt für Berufsbildung
Evelyne Müller, Tel. +41 81 257 27 62
evelyne.mueller@afb.gr.ch

Weiterführende Bildungsangebote Hochschulen 

Zuständige Dienststelle: Amt für Höhere Bildung
Edmund Höllrigl, Tel. +41 81 257 61 71
edmund.hoellrigl@ahb.gr.ch

 

Checkliste Genehmigungsverfahren im Bildungsbereich 
Richtraumprogramm Berufsschulen