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Zulässige Fahrzeuggewichte/-breiten und Höhenbeschränkungen

Im Rahmen der bilateralen Verträge zwischen der EU und der Schweiz wurden die Gewichtslimiten für den Schwerverkehr angehoben: vorerst auf 34 Tonnen und ab dem Jahr 2005 auf 40 Tonnen. In Graubünden können die Nationalstrasse A13 und mit wenigen Einschränkungen auch das kantonale Hauptstrassennetz für diese schwerere Fahrzeugklasse freigegeben werden. Bei den Verbindungsstrassen trifft dies nur für wenige Teilstrecken zu.