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Aufgrund der ausserordentlichen Lage können bis auf weiteres die bei der Kantonsverwaltung vorgenommenen Offertöffnungen nicht mehr öffentlich – sprich in Anwesenheit der Anbieter oder ihrer Bevollmächtigter vor Ort – durchgeführt werden.

Die eingegangenen Angebote werden zur Sicherstellung rechtskonformer Verfahren weiterhin in den Räumlichkeiten des TBA von geschulten Mitarbeitenden am angekündigten Offertöffnungstermin geöffnet und gemäss den gesetzlichen Vorgaben im Offertöffnungsprotokoll erfasst. Auf Antrag eines Verfahrensteilnehmers kann die Teilnahme an der Offertöffnung mittels Videokonferenz ermöglicht werden.

Der Antrag auf Teilnahme muss vom Anbieter unter Angabe des Firmennamens und des konkreten Projekttitels mindestens 24 Stunden vor dem Offertöffnungstermin an submission@tba.gr.ch gestellt werden. Das TBA wird in der Folge eine E-Mail-Empfangsbestätigung mit einem Zugangscode zur Videokonferenz versenden.