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Die besonderen Bestimmungen Teil 2 enthalten ständig geltende Richtlinien und Weisungen des Tiefbauamtes Graubünden für ausführende Unternehmungen.

Nr.BeschreibungAusgabedatumInfo
00Titelblatt / Änderungen2020
00Objektunabhängige Bestimmungen (Text NPK 102)2020/20
01Werkvertragsformular Nationalstrassen2020
01Werkvertragsformular Kantonsstrassen2020
02Gültige Normen2020/20
03Sicherheitsvorschriften bei Arbeiten im Gleisbereich oder in der Nähe von Bahnanlagen (RhB)01.02.2017
03Weisungen für die Projektierung von Gerüsten bei der Rhätischen Bahn (RhB)21.06.2013
04Vorschriften für den Betrieb von mobilen Lichtsignalanlagen2020/19
05Vorschriften für die Energiebezüger auf den Baustellen der National- und Kantonsstrassen2020/19
06Vorschriften für Bau und Kalibrierung von Rohranlagen2020/19
07Anforderungen an Geotextilien für die Funktion Trennen und Filtern2020/20
08Vorschriften für die Ausführung von Erdarbeiten (Schüttarbeiten und Fundationsschichten)2020/20
09Vorschriften für die Ausführung von Belagsarbeiten (inkl. Massnahmen bei Nichterfüllen der Q-Anforderungen)2020/20
10Vorschriften für die Ausführung von Kunstbauten (inkl. Anforderungen an eine Erstprüfung für Beton nach SN EN 206)2020/20
11Vorschriften für die Ausführung von Spritzbetonarbeiten2020/19
12Vorschriften für die Ausführung von vollflächig verklebten Kunststoffdichtungsbahnen2020/17
13Vorschriften für die Ausführung von vollflächig aufgeschweissten Polymerbitumenbahnen2020/17
14Qualitätsvorschriften für Hydrophobierungen2020/20
15Vorschriften für die Ausführung von Betoninstandsetzungen2020/18
16Qualitätsvorschriften für Tunnelanstriche2020/20
17Genereller Kontrollplan2020/19
18Vereinbarungen Arbeitssicherheit2020/20
20Weisung über die Bewirtschaftung von Bauabfällen (ANU)25.10.2019
20Merkblatt über die Entwässerung von Baustellen (ANU)01.11.2017
20Merkblatt über den Prüfperimeter für chemische Bodenbelastungen (ANU)11.09.2015