Navigation

Inhaltsbereich

Die Gebietseinheit V (GE V) ist gemäss der Leistungsvereinbarung mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) für den betrieblichen und den projektfreien baulichen Unterhalt von rund 220 km Nationalstrassen in Graubünden zuständig. Unsere wesentlichen Aufgaben sind:

Winterdienst

Der Winterdienst beinhaltet die Schneeräumung und die Bekämpfung der Winterglätte. Unsere Mitarbeitenden sind im Winter Tag für Tag im Schichtbetrieb im Einsatz und versuchen die Strassen so gut wie möglich zu Räumen und sicher fahrbar zu machen, um die Verkehrssicherheit sicherzustellen sowie die Leistungsfähigkeit zu erhalten.

Es gibt im Winter aber keine Garantie für schnee- und eisfreie Strassen. Dies trifft im Besonderen auf die Nationalstrassen N13, N28 und N29 zu. Deshalb sollte jeder Verkehrsteilnehmer sich seiner eigenen Verantwortung bewusst sein und seine Fahrweise den winterlichen Verhältnissen anpassen.

Reinigung

Die Nationalstrassen mit allen ihren Anlageteilen (Tunnel, Galerien, Brücken, Fahrbahnen, Unter- und Überführungen, Entwässerungsanlagen, Lärmschutzbauten, Stützkonstruktionen aller Art und Rastplätze), die technischen Einrichtungen sowie die Grünflächen werden in regelmässigen Abständen gereinigt.

Mit diesen periodischen Reinigungsarbeiten werden speziell die Funktionen aller Anlagenteile, die Hygiene der Sanitäranlagen und ein sauberes Erscheinungsbild sichergestellt.

Grünpflege

Die Grünpflegearbeiten umfassen das Mähen sämtlicher Grasflächen im Bereich des Nationalstrassenperimeters (Böschungen, Mittelstreifen, Ränder, und Rastplätze etc.).

Im Rahmen der Gehölzpflege werden sämtliche Sträucher und Bäume auf dem Areal und entlang der Nationalstrassen so zurückgeschnitten bzw. gerodet, dass die Sichtbarkeit aller Signalisationen und die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer erreicht werden kann.

Elektromechanischer Dienst

Der Elektromechanische Dienst beinhaltet den Unterhalt und die Störungsbehebung sämtlicher Betriebs- und Sicherheitsanlagen wie z.B. Lüftungen, Energieversorgung generell, Mess- und Überwachungssysteme (Tunnelvideo, Verkehrszählmessstellen etc.), Notrufsäulen, Beleuchtungseinrichtungen und Signalisationsmittel.

Mit diesen Unterhalts- und Störungsbehebungsarbeiten können die Betriebsbereitschaft, die Verfügbarkeit und die Lebensdauer dieser Anlagen und Anlagenteile sichergestellt werden.

Technischer Dienst

Zum technischen Dienst gehören die periodischen Kontrollen der Sicherheitseinrichtungen (Fahrzeugrückhaltesysteme, Zäune, Barrieren, Leiteinrichtungen, etc.), der Anlagen zum Schutz von Naturgewalten (Bach- und Uferverbauungen, Steinschlagnetze, Lawinen- und Steinschlagschutzanlagen) und die Nebeneinrichtungen auf Rastplätzen sowie in Tunnelbetriebszentralen (Heizungs-, Klima- und Raumlüftungsanlagen, Sanitäranlagen, elektrische Hausinstallationen, Türe und Tore etc.).

Mit diesen periodischen Kontrollen kann die Funktionstüchtigkeit und hohe Verfügbarkeit dieser Anlagen und Anlagenteile sichergestellt werden.

Unfalldienst

Zum Unfalldienst zählen unvorhergesehene, einmalige Unfälle/Ereignisse. Darunter fallen Fahrzeugunfälle und -brände, Unfälle mit Tieren. Mit einem raschen Einsatz werden die Verkehrssicherheit, die Vermeidung von Umweltbeeinträchtigungen und die Wiederherstellung der Betriebssicherheit sichergestellt.

Ausserordentlicher Dienst

Der Ausserordentliche Dienst beinhaltet unvorhergesehene, einmalige Ereignisse wie Rüfenniedergänge, Überschwemmungen, Lawinenniedergänge, Hangrutschungen etc. und den daraus resultierenden Folgemassnahmen. Mit einem schnellen und kompetenten Einsatz stellt man die Verkehrssicherheit und die Wiederherstellung der Betriebssicherheit sicher.