Navigation

Inhaltsbereich

Am 31.3.2020 hat die Regierung des Kantons Graubünden im Grundsatz entschieden, dass die Zulassung von ausländischen Personen aus dem EU-/EFTA-Raum in den Kanton Graubünden, inkl. dem Grenzübertritt, mit Erwerbstätigkeit bei einem Arbeitgeber aus dem Kanton Graubünden oder bei einem Arbeitgeber aus der Schweiz mit einer Betriebsstätte im Kanton Graubünden weiterhin zu bewilligen sei. Nichterwerbstätige Personen erhalten keine Möglichkeit mehr zur Einreise in die Schweiz. Dies betrifft Stellensuchende, Familiennachzüge, Studenten, etc. Die Gesuche von Nichterwerbstätigen werden unbearbeitet retourniert.