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Die neue Geldspielgesetzgebung ist ab 1. Januar 2021 in Kraft. Neu sind Unterhaltungslotterien und Tombolas nicht mehr bewilligungspflichtig. Ausdrücklich erlaubt sind jetzt ab sofort auch Pokerspiele im privaten Kreis. Das Amt für Migration und Zivilrecht als zuständige kantonale Behörde kann auch Pokerturniere bewilligen. Eine zusätzliche relevante Änderung betrifft das Aufstellen von Geschicklichkeitsspielautomaten, die allerdings von der Gespa bewilligt werden müssen (Bis 31.12.2020 www.comlot.ch ; ab 1.1.2021 www.gespa.ch ).