Massnahmen infolge Virusmutation für geimpfte Drittstaatsangehörige
Bitte überprüfen Sie Ihre Situation und Ihre Fragen mit dem aktuellen Travelcheck. Sie erhalten dort alle Informationen bezüglich der Einreise in die Schweiz.
Wegen der neuen Virusmutation B1.1.529 verschärft die Schweiz ihre Einreisebestimmungen gegenüber einzelnen Drittstaaten. Die Einreise aus diesen Staaten ist für Drittstaatsangehörige nur noch für bewilligungspflichtige Aufenthalte und bei Härtefällen möglich. Auch eine erfolgte Impfung, unabhängig vom Impfstoff, genügt für eine Einreise von Drittstaatsangehörigen aus diesen Staaten nicht mehr. Für die Einreise von Schweizerinnen und Schweizern sowie Freizügigkeitsberechtigte haben sich die Einreisebestimmungen NICHT geändert. Die Einreise aus anderen Schengen-Mitgliedsstaaten (z.B. Belgien) oder anderen Drittstaaten (z.B.UK) hat sich NICHT geändert.
Es gelten jedoch für verschiedene Staaten (Drittstaaten und Schengen-Mitgliedsstaaten) grenzsanitarische Massnahmen des Bundesamts für Gesundheit BAG. Bei Fragen zu diesen Massnahmen wenden Sie sich bitte direkt ans BAG.
Die Verschärfung der Einreisebestimmungen betrifft NUR die Einreise von Drittstaatsangehörigen aus folgenden Ländern und Regionen:
- Botsuana
- Eswatini
- Hong Kong
- Israel
- Lesotho
- Mosambik
- Namibia
- Simbabwe
- Südafrika