Neue Möglichkeit der Datenerfassung für EU/EFTA-Staatsangehörige
Neu haben EU/EFTA-Staatsangehörige im Kanton Graubünden die Möglichkeit mittels Antrag das Gesichtsbild und die Unterschrift für die Ausstellung der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA via Gemeinde ans Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden zu schicken.
Mit dieser Möglichkeit ist keine physische Anwesenheit bei einem Ausweiszentrum des Amtes für Migration und Zivilrecht Graubünden mehr nötig.
Die Kriterien für die Aufnahme des Gesichtsbilds und das zu verwendende Formular finden Sie unter folgendem Link:
https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/djsg/afm/dokumente/Einreise/Seiten/202308141.aspx