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Der/die EU/EFTA-Staatsangehörige stellt direkt beim Migrationsamt (vom Ausland her) ein Gesuch um Aufenthaltsbewilligung. Kann dem Gesuch entsprochen werden, erhält der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin eine "Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung" mit welcher in die Schweiz eingereist werden kann.
Für die Anmeldung wird nebst dem Gesuchsformular die Originalzusicherung und eine Kopie des Passes oder der Identitätskarte benötigt. Die Anmeldung hat innerhalb von 14 Tagen nach Einreise über die zuständige Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde im Kanton Graubünden der gesuchstellenden Person zu erfolgen.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Ressort Einreise, Telefonnummer: 081 257 25 25.