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Der/die EU/EFTA-Staatsangehörige reist zum Zwecke der Erwerbstätigkeit in die Schweiz ein und stellt über die zuständigen Wohngemeinde einen Antrag auf eine Aufenthaltsbewilligung. Dieser Antrag gilt gleichzeitig als Anmeldung. Nach Anmeldung darf die Erwerbstätigkeit bereits aufgenommen werden.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Ressort Einreise, Telefonnummer: 081 257 25 25.