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Eine Aufenthaltsbewilligung erhalten EU/EFTA-Staatsangehörige mit einem unbefristeten oder mindestens jährigen Arbeitsvertrag, sofern sie sich aufgrund des Arbeitspensums tatsächlich auf eine Arbeitnehmereigenschaft gemäss dem Freizügigkeitsabkommen berufen können.

Die Aufenthaltsbewilligung für EU/EFTA-Staatsangehörige wird für eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren erteilt, wenn der Antragsteller den Nachweis einer unbefristeten oder einer überjährigen Anstellung erbringt. Nach Ablauf der Aufenthaltsbewilligung besteht eine Verlängerungsmöglichkeit.

Einzureichen sind:

  • Gesuchsformular A1 mit Arbeitsbestätigung des Arbeitgebers oder Arbeitsvertrag
  • Kopie der gültigen Identitätskarte oder des gültigen Reisepasses

Die gesuchstellende Person hat das Gesuchsformular nebst den vorstehenden Unterlagen über die zuständige Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde einzureichen.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Ressort Einreise, Telefonnummer: 081 257 25 25.

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