Navigation

Inhaltsbereich

Um eine zusätzliche Belastung für Schutzbietende, Schutzsuchende und Gemeinden möglichst zu vermeiden, weist der Kanton darauf hin, dass die Einreise und Unterbringung von Grossfamilien und Gruppen ab zehn Personen, welche aus privater Initiative geplant werden, im Voraus dringend mit den kantonalen Behörden koordiniert werden sollten.

 

Sie besitzen eine Unterkunft (Hotels, Gasthäuser, Kirchgemeinden, private Gemeinschaftsunterkünfte etc.) mit mehr als 35 Plätzen und möchten diese für schutzsuchende Ukrainerinnen und Ukrainer anbieten? Bitte teilen Sie uns Ihr Angebot mit folgendem Formular mit.

 

Objekt
Personalien