Bewährungshilfe
Die Bewährungshilfe leistet und vermittelt die erforderliche Sozial- und Fachhilfe, insbesondere in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Finanzen, Sucht sowie Gesundheit, um die betreuten Personen vor Rückfälligkeit zu bewahren und sie sozial zu integrieren. Nebst diesen Betreuungsaufgaben hat die Bewährungshilfe immer auch eine Kontrollfunktion. Die Bewährungshilfe dauert entsprechend der Probezeit oder für die Dauer einer ambulanten Behandlung.