Gemeinnützige Arbeit
Die gemeinnützige Arbeit (GA) ist eine Form des Strafvollzugs. Bei der GA handelt es sich um eine sozialverträgliche Strafverbüssung in Form der Leistung von unentgeltlichen Arbeitseinsätzen zu Gunsten von sozialen Einrichtungen oder Werken in öffentlichem Interesse, zum Beispiel in einem Altersheim, einem Spital oder einem Gemeindebetrieb. Die Vollzugsbehörde klärt zusammen mit der verurteilten Person die Einsatzmöglichkeiten und vermittelt einen geeigneten Einsatzort. Sie bestimmt den Zeitraum, in welchem die GA zu leisten ist. Die GA ist innerhalb von längstens zwei Jahren zu leisten, bei Bussen innert einem Jahr. Pro Woche sind in der Regel mindestens acht Stunden GA zu erbringen.
GA ist möglich für Strafen bis höchstens sechs Monate. Mehrere Strafen werden zusammengerechnet.
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