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Halbgefangenschaft
 

Halbgefangenschaft 

Die Halbgefangenschaft (HG) ist eine Form des Strafvollzugs. In der HG setzt die verurteilte Person die bisherige Arbeit, Ausbildung oder Beschäftigung während der Strafverbüssung fort und verbringt die Ruhe- und Freizeit in der Vollzugseinrichtung. Die Vollzugseinrichtung erstellt zusammen mit der verurteilten Person den Vollzugsplan. Dieser enthält insbesondere die auf die Arbeitszeit abgestimmte Aus- und Einrückungszeit. Pro Arbeitstag steht der verurteilten Person ausserhalb der Vollzugseinrichtung ein Zeitfenster von max. 14 Stunden zur Verfügung für Arbeit, Ausbildung oder Beschäftigung, Verpflegung, Einkäufe, Arztbesuche, Behördengänge sowie Teilnahme an Einzel- und Gruppentherapien. Die verurteilte Person muss in der Regel zwei Tage pro Woche in der Vollzugseinrichtung verbringen. Halbgefangene können während ihrem Aufenthalt in der Vollzugseinrichtung nicht besucht werden.

HG ist möglich für Freiheitsstrafen bis höchstens zwölf Monate sowie Reststrafen (nach Abzug der Untersuchungs- und Sicherheitshaft) von höchstens sechs Monaten. Mehrere Strafen werden zusammengerechnet.

...Richtlinien und Gesuche