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Der Bundesrat hat das revidierte Inventar der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung (KGS-Inventar) in Kraft gesetzt. Nach 1988 und 1995 ist es die dritte Version dieses Bundesinventars. Erstmals sind darin die Kulturgüter von nationaler Bedeutung gesamtschweizerisch nach einheitlichen Kriterien bewertet - 3200 dieser A-Objekte zählt das Inventar.

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