Revidiertes Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz tritt per 1. Februar 2015 in Kraft
Der Bundesrat hat beschlossen, das revidierte Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz auf den 1. Februar 2015 in Kraft zu setzen.
Auf den gleichen Zeitpunkt treten auch entsprechende Verordnungsänderungen in Kraft. Damit wird die Aufsicht des Bundes über Dienstleistungen im Zivilschutz gestärkt.
Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz
Verordnung über den Zivilschutz