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Am Mittwoch, 2. Februar 2011, finden in der ganzen Schweiz die jährlichen Sirenentests "Allgemeiner Alarm" um 13.30 Uhr und der "Wasseralarm" um 14.15 Uhr statt. Diese Sirenentests dienen einerseits der Überprüfung der technischen Funktionsbereitschaft der Sirenen und andererseits der Bevölkerung zum Kennenlernen der unterschiedlichen Alarmsignale, mit denen die Bevölkerung bei akuter Gefahr alarmiert wird

1. Allgemeiner Alarm
Der "Allgemeine Alarm" wird um 13.30 Uhr durch die Gemeinden ausgelöst. Um 14.00 Uhr wird der "Allgemeine Alarm" wiederholt. Die Auslösung der Sirenen erfolgt über eine Fernsteuerung der Notruf- und Einsatzzentrale der Kantonspolizei.

Beim "Allgemeinen Alarm" handelt es sich um einen regelmässigen auf- und absteigenden Ton von einer Minute Dauer. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Verhaltensanweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.

2. Wasseralarm
Der "Wasseralarm" wird im Einzugsgebiet von Stauanlagen um 14.15 Uhr ausgelöst. Es handelt sich um einen regelmässigen unterbrochenen tiefen Ton von sechs Minuten. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Die Fluchtpläne bei Wasseralarm sind bei den Gemeinden, welche sich im Abflussgebiet von Stauanlagen befinden, einsehbar.

Wenn das Zeichen "Wasseralarm" jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies eine Gefährdung der Bevölkerung. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert das gefährdete Gebiet unverzüglich zu verlassen.


Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf den hintersten Seiten jeder Telefonbuch-Nummer im Merkblatt "Alarmierung der Bevölkerung". Neu können die Angaben auch auf Teletext, Seite 662, und auf der Website www.sirenentest.ch nachgelesen werden.

Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.


Auskunftsperson:
Hans Gasser, Vorsteher Amt für Militär und Zivilschutz, Tel. 081 257 35 22 E-Mail hans.gasser@amz.gr.ch.